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Recht & Praxis: Comedian protestiert gegen Hugo Boss, aber was sagt das Markenrecht?

Von Janina Wortmann

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,,Hugo Boss – formerly known as Joe Lycett“, so heißt es auf dem Dokument, das ein britischer Komiker auf Twitter als Beweis für seine Namensänderung gepostet hat.

Anlass dazu bot ihm der aus seiner Sicht überzogene Markenrechtsschutz, den das deutsche Modeunternehmen Hugo Boss gegenüber Firmen betreibt, die den Namen ,,Boss“ zur Vermarktung ihrer Produkte nutzen (FashionUnited berichtete hier). Insbesondere prangerte der Comedian damit das Vorgehen des Mode-Giganten gegen eine kleine walisische Brauerei namens ,,Boss Brewing“ an, die unter anderem dazu angehalten worden sei, mehrere Getränke umzubenennen, was zu erheblichen Anwaltskosten geführt haben solle. Es sei nicht fair, so Lycett im BBC-Fernsehen, dass ein riesiges Unternehmen wie Hugo Boss sich einen Kleinbetrieb vorknöpfe. Es käme doch niemand auf die Idee, ein Bier mit der bekannten Modemarke zu verwechseln. Klingt zunächst einmal einleuchtend. Doch was steckt markenrechtlich dahinter?

Eines dürfte wenig überraschend sein: Hugo Boss verfügt über eine Vielzahl an Marken, mit denen unter anderem das Zeichen „Boss“ umfassend abgesichert ist. Auch nicht weiter überraschend: Diese Marken sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Bekleidungs- und Parfümeriewaren geschützt. Marken sind nämlich immer auf konkrete Waren bzw. Dienstleistungen bezogen. Wer sich eine Marke schützen lässt, muss nicht nur angeben, für welches Zeichen er Schutz begehrt, sondern er muss auch klarstellen, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke gelten soll.

Grundsätzlich orientiert sich der Schutzbereich einer Marke dann auch an diesen konkret angegebenen Waren und Dienstleistungen. Benutzt ein Dritter die Marke für identische Waren oder Dienstleistungen (das wäre etwa der Fall, wenn jemand die Marke „Boss“ für Bekleidung oder Parfums benutzen würde), liegt eindeutig eine Markenverletzung vor. Der Schutz der Marke kann darüber hinaus in den Ähnlichkeitsbereich der Waren und Dienstleistungen ausstrahlen. Benutzt ein Dritter die Marke daher für ähnliche Waren oder Dienstleistungen wie die, für die die Marke eingetragen ist, kann ebenfalls eine Markenverletzung vorliegen. So weit, so gut: nach diesen Maßstäben hätte Boss möglicherweise nicht mit Erfolg gegen die Getränke der Brauerei vorgehen können.

Bekannte Marken genießen erweiterten Markenschutz

Allerdings geht das Markenrecht noch weiter. Genießt eine Marke einen hohen Bekanntheitsgrad, so kann sich ihr Schutzbereich erweitern. Es gilt also: Je bekannter die Marke ist, desto weiter kann sich ihr rechtlicher Schutz erstrecken und sogar Waren und Dienstleistungen umfassen, die unähnlich zu denen sind, für die die Marke eingetragen wurde.

Ist Boss nun eine derart bekannte Marke? Hierfür sprechen zumindest einige Indizien. In einer Bevölkerungsumfrage von Oktober 2019 erreichte das Unternehmen Rangplatz 3 des Reputationsindex MDax. Im Jahr 2016 wurde Boss vom ,,Brand Finance Index“ erstmals sogar zur stärksten Marke Deutschlands gekürt. Ausschlaggebend war dabei unter anderem die Bekanntheit des schwäbischen Modeunternehmens. Nicht zuletzt wurde auch in der deutschen Rechtsprechung bereits mehrfach eine erhebliche Bekanntheit der Marke festgestellt.

Nimmt man damit an, dass die Marke Boss durch ihre erhebliche Bekanntheit einen erweiterten Schutzumfang genießt, zeigt sich, dass das Vorgehen von Hugo Boss wohl vom Markenrecht gedeckt war. Und bei aller „David-gegen-Goliath-Kritik“ ist zu bedenken: Wer eine Marke hat, muss diese gegen Trittbrettfahrer durchsetzen, ansonsten läuft er Gefahr, dass seine Marke verwässert und nicht mehr mit Erfolg gegen andere, dann möglicherweise sehr viel größere Unternehmen durchgesetzt werden kann. Denn zukünftige Verletzer können einwenden, dass ein Markeninhaber den Schutz seiner Marke offenbar nicht ernst nimmt, wenn sich zeigt, dass er gegen Markenrechtsverletzungen in der Vergangenheit nicht stringent vorgegangen ist. Zu bedenken ist auch, dass die Brauerei nach Pressemeldungen nicht nur Bier, sondern eben auch Merchandising-Artikel wie T-Shirts oder Kappen vertrieben hat, auf denen die Marke „Boss“ benutzt wurde. Und schon wären wir im Kernbereich dessen, wofür Hugo Boss unter anderem so bekannt ist: Bekleidung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen.

Geschrieben von Janina Wortmann, LL.M. (Cape Town) (geb. Voogd), Noerr LLP. Janina Wortmann ist Rechtsanwältin und Assoziierte Partnerin der Sozietät Noerr LLP . Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Marken- und Designrechts. Darüber hinaus berät sie im Wettbewerbs- und Vertriebsrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung von Unternehmen in der Mode- und Kosmetikbranche. Janina Wortmann ist Lehrbeauftragte für Marken- und Designrecht an der AMD Akademie Mode & Design in München.

Bild: Hugo Boss Made-to-measure, via Hugo Boss | Screenshot Twitter Account Hugo Boss, vorher Joe Lycett

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