Recht & Praxis: Textilkennzeichnung: "Acryl" unlauter, "Cotton" nicht

Das Oberlandesgericht München hat kürzlich entschieden, dass zwar die Verwendung der Bezeichnungen "Acryl" bzw. "Acrylic" anstelle des Begriffes "Polyacryl" die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung in unlauterer Weise verletzen, die Angabe "Cotton" anstelle des Begriffs "Baumwolle" jedoch nicht unlauter sei (Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 2046/16). Auch wenn in allen Fällen objektiv ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsvorschriften vorliege, verletze die Verwendung des Wortes "Cotton" das Wettbewerbsrecht nicht, weil der Begriff allgemein bekannt sei.


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