Recht und Praxis - Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Textilkennzeichnung in Prospekten ohne Bestellmöglichkeit erforderlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 24.03.2016 entschieden, dass ein Handelsunternehmen, das in einem Prospekt für Textilprodukte wirbt, keine Angaben zu deren Zusammensetzung machen muss, wenn in dem Prospekt keine direkte Bestellmöglichkeit gegeben ist (Az.: I ZR 7/15, Mitteilung der Wettbewerbszentrale).


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