Recht und Praxis: Das neue Verpackungsgesetz - was Modehändler beachten müssen

Gerade zum Jahreswechsel beschenken wir unsere Liebsten mit Aufmerksamkeiten, häufig festlich und stilvoll in Geschenkpapier verpackt. Schließlich ist die Vorfreude auf ein verpacktes (Weihnachts-)Geschenk besonders groß. Gerade auch Modehändler sollten bei dem Stichwort „Verpackung“ aber nicht nur an Geschenkpapier denken: Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz („VerpackG“), das gerade auch für Modehändler von Bedeutung sein wird. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.


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