Rechtsstreit: Verstößt die Personalisierung von Markenprodukten gegen das Markenrecht?
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Immer mehr Unternehmen haben sich auf die Personalisierung von Markenprodukten spezialisiert, sei es im Bereich von Uhren, Bekleidung oder Autos. Diese kommerzielle Veränderung der Produkte durch Dritte stößt jedoch auf markenrechtliche Probleme. Jetzt hat sich das Oberste Schweizer Gericht erstmals zu einem Rechtsstreit zwischen der Luxusuhrenmarke Rolex und einem Unternehmen, das solche Luxusuhren personalisiert, geäußert.
Demnach ist es laut Schweizerischem Markenrecht zulässig, wenn Unternehmen Markenprodukte modifizieren, die von Konsumenten:innen bereits gekauft und in deren Auftrag verändert wurden. Nicht zulässig ist es hingegen, wenn Unternehmen Markenprodukte einkaufen, modifizieren, auf Lager halten, damit werben und diese weiterverkaufen.
Im vorliegenden Fall hatte Rolex Klage gegen ein nicht namentlich genanntes Unternehmen mit Sitz in Genf eingereicht, das damit warb, in Massenproduktion hergestellte Luxusuhren zu personalisieren. Dabei ging es darum, bestimmte Teile zu verändern, ihnen ein neues Aussehen zu verleihen oder verschiedene technische Merkmale zu modifizieren, um die Uhren entsprechend den Wünschen seiner Kund:innen exklusiver zu gestalten. In der im Dezember 2020 bei der Zivilkammer des Gerichtshofs eingereichten Klage machte Rolex geltend, dass die Beklagte ihre Marke verletze, indem sie ohne Genehmigung modifizierte Uhren mit ihrer Marke anbiete.