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Riani-Klage gegen Lockdown-Verlängerung: Am Donnerstag soll das Urteil fallen

Von Regina Henkel

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Das Premium-Label Riani hat gegen die erneute Lockdown-Verlängerung Klage vorm Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht und fordert eine Gleichbehandlung des Einzelhandels mit den Frisören. Am kommenden Mittwoch soll verhandelt, am Donnerstag das Urteil verkündet werden.

Ungleichbehandlung von Einzelhandel und Frisören

Am 17. Februar reichte das Familienunternehmen aus Schorndorf Klage beim Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg gegen die Ungleichbehandlung von Einzelhandel und Frisören ein. „Wir haben noch die offizielle Begründung des Landes für die Verlängerung des Lockdowns abgewartet und dann unsere Klage eingereicht“, erklärt Mona Buckenmaier, Geschäftsführerin von Riani. Die konkrete Forderung: Auch der Einzelhandel soll bereits zum 1. März wieder öffnen dürfen, also zum gleichen Zeitpunkt wie Frisörgeschäfte, und damit eine Woche früher als die aktuelle Lockdown-Regelung es deutschlandweit vorsieht.

Buckenmaier will nicht falsch verstanden werden: „Wir unterstützen die Öffnung der Friseur-Geschäfte und das Handeln der Regierung zur Rettung von Existenzen. Das fordern wir aber zwingend sofort auch für den Einzelhandel, dort wo Sicherheitsabstände und Hygienekonzepte eingehalten werden können.“ Was ihr fehlt ist ein schlüssiges Konzept mit Perspektiven. „Uns hat sich nicht erschlossen, warum Hygienekonzepte bei Frisören eingehalten werden können, im Einzelhandel aber nicht“, erklärt Buckenmaier in einem Video-Call.

157 Unternehmen unterstützen Aktion „Handeln für den Handel“

Viele Modelabels und Händler haben sich inzwischen der von Riani gestarteten Initiative „Handeln für den Handel“ angeschlossen. „Stand heute sind es 157, aber es kommen täglich weitere hinzu,“ so Buckenmaier weiter. Darunter viele Vorzeige-Unternehmen der deutschen Modebranche wie Marc Cain, Gerry Weber, Rich & Royal, Seidensticker, Engelhorn, Robert Ley, L&T, Sinn etc. Da Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind, unterstützen sie die Aktion medial und sorgen so für Aufmerksamkeit.

Ob die Initiative Erfolg hat, nachdem das VGH erst gestern die Breuninger-Klage gegen die Lockdown-Verlängerung abgewiesen hat? Mona Bruckenmaier: „Wir sind zuversichtlich, anders als bei Breuninger bezieht sich unsere Klage allein auf die Ungleichbehandlung in Bezug auf Frisörgeschäfte.“ Nach Auskünften der Anwälte von Riani verweise das Gericht nicht auf das Breuninger-Urteil, was schon mal ein gutes Zeichen sei. Der Antrag soll am kommenden Mittwoch, dem 24.2. verhandelt werden. Das Urteil wird für den 25.2. erwartet. Sollte Riani Erfolg haben, könnten die Geschäfte vier Tage später wieder öffnen.

Foto: Riani

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