Schleswig-Holstein hebt Erlass für Inzidenzschwelle 50 auf
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Die Kieler Landesregierung hebt einen Erlass über Corona-Maßnahmen bei Überschreiten des Wertes von 50 Neuinfizierten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf. Die neue Regelung gelte ab Dienstag (25. Mai), teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. In dem sogenannten 50er-Erlass waren für Kreise und kreisfreie Städte über dem Schwellenwert zusätzliche Maßnahmen vor allem für den Einzelhandel sowie für Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen geregelt.
Künftig gelten für alle Kreise und kreisfreien Städte unterhalb der Notbremsen-Schwelle bei einer Inzidenz von 100 die allgemeinen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Kreise und kreisfreie Städte können unabhängig davon weiterhin mit Allgemeinverfügungen auf aktuelle Entwicklungen reagieren.
Auch in der Corona-Bekämpfungsverordnung gibt es Änderungen, die bereits ab Sonnabend gelten. Demnach müssen Beherbergungsgäste in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen. Voraussetzung ist, dass sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird.
Bei Besuchen von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Und schließlich müssen in der Hundeausbildung keine negativer Corona-Tests vorgelegt werden, solange nur Kleingruppen bis zu zehn Personen an der frischen Luft zusammenkommen. (dpa)
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