Schuh-Kette Dielmann beantragt Schutzschirmverfahren
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Als Folge der Corona-Pandemie hat die Schuh-Handelskette Dielmann mit Sitz in Darmstadt ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt habe dem für die Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG und die Sporthaus Robert Hübner GmbH stattgegeben, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Es sei die vorläufige Eigenverwaltung über beide Gesellschaften angeordnet worden.
Der Geschäftsbetrieb in den bundesweit 48 Filialen sowie des Online-Shops solle aufrecht erhalten bleiben. "Im Zuge der bundesweit für mehrere Wochen angeordneten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen von Filialgeschäften, war der Umsatz von Dielmann komplett weggebrochen", erklärte das Unternehmen. In der vergangenen Woche sei zudem ein Kreditantrag für eine Überbrückungsfinanzierung abgelehnt worden.
Bisherige Geschäftsführer ziehen sich zurück
Thomas Dielmann und Markus Dielmann ziehen sich aus der Geschäftsführung von Schuhhaus und Sporthaus zurück. Die beiden werden die Gesellschaften aber weiter beraten. Die Leitung von Schuhhaus Dielmann übernehmen Handelsexperte Michael Specht und Rechtsanwalt Georg Bernsau von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. Rechtsanwalt Steffen Schneider von der derselben Kanzlei sowie Dr. Kristian Schneider treten in die Geschäftsleitung von Sporthaus Robert Hübner ein.
Das zuständige Amtsgericht hat außerdem die Rechtsanwälte Steffen Rauschenbusch und Markus Ernestus zu den Sachwalter der beiden Gesellschaften bestellt, um den gesamten Prozess zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Das Unternehmen mit 890 Mitarbeitern solle neu aufgestellt werden, dazu werde es nun von Restrukturierungsexperten geführt. Zu Dielmann gehören Geschäfte und Märkte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. (FashionUnited/dpa)
Foto: Dielmann