Schuhkarton-Streit: Deichmann droht Niederlage vor Gericht

Im Streit um Müllkosten steht die Schuhfirma Deichmann vor einer Gerichtsniederlage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag eine vorläufige Rechtsauffassung bekannt, der zufolge Deichmann nicht von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreit wird. Bei diesem System müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkund:innen landen. Überwacht wird dies von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.


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