Temu verstößt gegen EU-Regeln zum Verbraucherschutz
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Der chinesische Online-Marktplatz Temu muss beim Verbraucher:innenschutz nachbessern. Gleich mehrere Praktiken auf der Plattform verstoßen gegen EU-Recht, wie die Europäische Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucher:innenschutz (CPC-Netz) mitteilten. Temu habe einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung zu antworten und zu erklären, wie es die verbraucherrechtlichen Probleme beheben wolle.
„Temu muss nun die EU-Vorschriften ernst nehmen und seine Praktiken vollständig mit unserem Verbraucher:innenrecht in Einklang bringen“, sagte der zuständige Justizkommissar Didier Reynders. Als problematische Praktiken seien falsche Rabattaktionen, gefälschte Bewertungen sowie fehlende und irreführende Informationen zu Rechtsansprüchen der Verbraucher:innen festgestellt worden. Auch Kontaktangaben verstecke Temu, sodass sich Kundinnen und Kunden nicht ohne Schwierigkeiten an die Plattform wenden könnten.
Temu übt Druck auf Verbraucher:innen aus
Das CPC-Netz bemängelte außerdem, dass die Plattform Kaufdruck ausübe. Es werde der Eindruck vermittelt, dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar seien. Auch eine sogenannte erzwungene Gamification kritisierten die Prüfer. Die Verbraucherinnen und Verbraucher:innen würden gezwungen, ein Glücksrad zu drehen, um auf den Online-Marktplatz zuzugreifen. Informationen über die Nutzungsbedingungen des Spiels würden jedoch verborgen.
Ein Sprecher von Temu sagte auf Anfrage, man werde eng mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um etwaige Probleme zu lösen und die Einhaltung der EU-Gesetze sicherzustellen. „Wir werden bei dieser Untersuchung uneingeschränkt kooperieren.“ Ende Oktober hatte die Kommission bereits im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen Temu eingeleitet.
Lemke: Verbraucher:innen müssen sich auf EU-Standards verlassen können
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass für Produkte auf dem europäischen Markt unsere Verbraucherschutzstandards gelten“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne).
Kund:innen dürften nicht manipuliert und irregeführt werden. Es sei wichtig, sie vor unerlaubten Verkaufsmethoden zu schützen. (dpa)