Textilhändler darf Sportbekleidung als 'olympiareif' bewerben

Werbung mit den Begriffen "olympiareif" und "olympiaverdächtig" für Sportbekleidung ist zulässig. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte einen Großhändler aus Mecklenburg-Vorpommern deswegen zu Unrecht abgemahnt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil am Donnerstag. (Az.: I ZR 225/17).


ODER ANMELDEN MIT
DOSB
Gerichtsurteil
Markenrecht
Olympia