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Thom Browne darf trotz Protest von Adidas dreifarbige Streifen verwenden

Von Caitlyn Terra

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Designer Thom Browne auf dem Weg zum Gericht in New York. Bild: Michael M. Santiago / Getty Images North America / Getty Images via AFP

Der Kampf um die Streifen geht weiter. Die Modemarke Thom Browne hatte versucht, ihre dreifarbigen Streifen als Markenzeichen in der EU zu registrieren, doch die Sportmarke Adidas wollte dem einen Riegel vorschieben. Das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union hat jedoch den Antrag von Adidas abgelehnt und Thom Browne die Verwendung der Streifen erlaubt, so das Branchenmagazin WWD.

Die Begründung für diese Entscheidung entspricht der eines früheren US-Gerichtsverfahrens zwischen den beiden Marken. Da beide Marken in einem unterschiedlichen Segment - Sport und Luxusmode - tätig sind, hält es die Behörde für unwahrscheinlich, dass die Verbraucher:innen die beiden Marken aufgrund der Streifen verwechseln werden.

Adidas schützt die Verwendung von drei Streifen in seinen Designs häufig und nachdrücklich. So gab es beispielsweise zwischen 1997 und 2021 einen Rechtsstreit mit H&M wegen der Verwendung von Streifen in der Work Out-Kollektion. Der Streit dauerte 24 Jahre, und H&M schließlich als Sieger hervor trat. Adidas hat sich unter anderem auch mit K-Swiss, Fitnessworld, Scapa und Nike angelegt. Adidas ist nicht der einzige, der gegen die Verwendung eines bestimmten Streifenmusters kämpft - auch Gucci schützt die Verwendung eines blau-rot-blauen Streifenmusters und eines grün-rot-grünen Streifenmusters.

Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl

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