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Umstritten aber unausweichlich: Ab Juli wird die Mehrwertsteuer gesenkt

Von Regina Henkel

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Ab dem 1. Juli wird der Mehrwertsteuersatz in Deutschland für sechs Monate gesenkt. Nach dem Willen der deutschen Bundesregierung soll dadurch die Konsumbereitschaft der Verbraucher wieder angekurbelt werden. Denn trotz geöffneter Geschäfte lassen die Umsätze im Modehandel zu wünschen zu übrig. Ob jedoch eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent für den Modehandel ein geeignetes Mittel ist, wird von vielen bezweifelt.

Weitergabe des Steuervorteils: Ja oder nein?

Je näher der Stichtag rückt, desto mehr Händler werben mit der Mehrwertsteuersenkung. Von Kik über Decathlon bis hin zu Deerberg: Sie alle wollen den Kunden signalisieren, dass sich Einkaufen jetzt besonders lohnt. Und: Dass sie bereit sind, den Preisvorteil von drei Prozent an ihre Kunden weiterzugeben. So meldet beispielsweise Decathlon, die Weitergabe der steuerlichen Vorteile an die Kunden sei selbstverständlich. CEO Andre Weinert: „Wir bleiben unserer Philosophie treu und möchten unsere Kunden auch in der aktuellen Situation entlasten. Es ist für uns mehr als selbstverständlich, dass sie von den Vorteilen profitieren.” Denn auch wenn der Gesetzgeber eindeutig die Geldbeutel der Konsumenten entlasten wollte, zwingen kann er die Unternehmen nicht, die Reduzierung an die Kunden weiterzugeben. Man darf davon ausgehen, dass die Verbraucherschützer schon in den Startlöchern stehen und mit Fingern auf die Händler zeigen werden, die das Geld lieber selbst einstreichen und nicht die Preise senken.

Einsparung oft nur im Centbereich

Dabei ist die Steuerersparnis der Kunden gerade für niedrigpreisige Sortimente gar nicht sehr hoch und bewegt sich lediglich im Centbereich. Eine Sportlegging von Decathlon für 14,99 Euro kostet z.B. bei 16 Prozent MwSt nur noch 14,71 Euro, der Konsument spart also 28 Cent. Kik will daher nicht alle Produkte gleichzeitig um ein paar Cent reduzieren, „weil die dreiprozentige Senkung bei den ohnehin schon niedrigen Preisen für unsere Kunden lediglich eine Ersparnis im Cent-Bereich bedeuten würde“, so das Unternehmen in einer Presseerklärung. Stattdessen will Kik viele Kleinst-Einsparbeträge bündeln auf gefragte Artikel und so für bestimmte Angebote und Warengruppen Rabatte bis zu 30 Prozent umsetzen.

Selbst bei mittleren Preislagen wie 149 Euro spart der Konsument lediglich 3,76 Euro. Viele Händler bezweifeln daher, dass die Maßnahme tatsächlich ihren Zweck erfüllt, die Lust auf Mode bei den Konsumenten wieder steigen lässt und zusätzliche Kunden in die Innenstädte lockt.

Mehraufwand für die Händler

Egal wer die Kostenvorteile nun einstreicht – Konsument oder Händler - eines ist klar: Für Händler bedeuten beide Versionen erstmal einen Mehraufwand und eine große Verunsicherung. Offen bleibt die Frage, ob und wie einfach und schnell das überraschend verkündete Gesetz so kurzfristig von den Unternehmen umgesetzt werden kann. „Das ist auch die Frage, die seit Tagen immer wieder an uns herangetragen wird“, heißt es von der Handelsberatung BBE. In einer Blitzumfrage der BBE unter 300 Händlern zur Senkung der Mehrwertsteuer hielten 69,6 Prozent der befragten Händler den verbundenen Mehraufwand durch die Steuersenkung für nicht verhältnismäßig. Beklagt wird insbesondere die notwendige Umstellung der Kassensysteme, der buchhalterische Mehraufwand und die mit der neuen Preisauszeichnung einhergehende Aufklärungsarbeit beim Kunden. 79,4 Prozent waren daher der Meinung, die Maßnahme sei nicht sinnvoll. Wenig verwunderlich ist daher, dass nur 50 Prozent der Händler vorhat, ihre Kunden überhaupt gezielt über die Mehrwertsteuersenkung zu informieren.

Nicht trivial: Die Umsetzung der Steuersenkung

Wer die Steuersenkung an den Verbraucher weitergeben will, muss gewisse Regeln beachten. Er kann alle Produkte neu auszeichnen oder den Rabatt erst an der Kasse gewähren. Die Werbung für den Rabatt darf dabei nicht irreführend sein. Außerdem muss der Preisnachlass generell gewährt werden, das heißt über verschiedene Sortimente oder Produktgruppen hinweg. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Nachlass tatsächlich das gesamte Sortiment umfasst. Bei ausreichender Information des Kunden kann der Rabatt auch nur auf Teile des Warenbestands gewährt werden.

Wer daher glaubt, weniger Arbeit mit der Steuersenkung zu haben, wenn er die VK-Preise beibehält und den Steuervorteil komplett selbst einstreicht, wird enttäuscht. Denn damit der Endpreis auf dem Etikett beibehalten werden kann, muss der Nettopreis künstlich erhöht werden.

Es ist also davon auszugehen, dass wir in den kommenden Monaten eine Vielzahl von unterschiedlichen Preisen sehen werden. Denn auch beim selektiven Vertrieb und bei Franchisepartnern kann jeder Händler selbst entscheiden, wie er das Gesetz umsetzt.

Foto: FashionUnited

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