Urteil: KPMG muss Arcandor-Millionenhonorar zurückzahlen

Die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG muss einen Teil ihres Millionenhonorars an die Insolvenzverwaltung des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zurückzahlen. Die noch kurz vor der Pleite im Juni 2009 ausgezahlten Beraterhonorare hätten andere Gläubiger benachteiligt, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt seine am Montag veröffentlichte Entscheidung.


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Arcandor
ch
Gerichtsurteil
Honorar Country: de
KPMG