Verbot der Vernichtung unverkaufter Ware – vom internen Audit bis zur Neugestaltung der Prozesse

Seit dem 19. Juli 2026 ist es großen europäischen Unternehmen verboten, unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe zu vernichten. Eingeführt wurde das Verbot durch die europäische Ökodesign-Verordnung, kurz ESPR für Ecodesign for Sustainable Products Regulation. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das eine tiefgreifende Umstellung. Sie müssen ihre Bestandsverwaltung überdenken und ihr Geschäftsmodell in Richtung Kreislaufwirtschaft neu ausrichten.


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Recht und Praxis