Vernichtungsverbot von Neuware tritt in Kraft: So reagieren Verbände und Umweltschutzorganisationen
Ab dem 19. Juli gelten für große Unternehmen ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz neue Vorgaben im Umgang mit unverkauften Textilien, Schuhen und Retouren. Produkte dürfen nicht mehr ohne vorherige Prüfung aus dem Warenkreislauf entfernt und vernichtet werden. Stattdessen müssen Unternehmen zunächst bewerten, ob sich Restbestände, Rücksendungen oder Ware mit Qualitätsabweichungen beispielsweise erneut vermarkten, aufbereiten, spenden oder anderweitig nutzen lassen. Dabei ist nicht ausschließlich entscheidend, ob ein Artikel weiterhin als reguläre Neuware angeboten werden kann. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine weitere Nutzung des Produkts im jeweiligen Einzelfall tatsächlich ausgeschlossen ist. Die Entscheidungsprozesse müssen nachvollziehbar festgehalten und dokumentiert werden.
Das sagen verschiedene Akteure zum Inkrafttreten des Gesetzes:
Textil+mode: „Völlig an der Realität vorbei“
Laut dem Gesamtverband textil+mode gehe das Gesetz „völlig an der Realität vorbei.“ Es „belastet die heimische Industrie mit weiterer unsinniger Bürokratie und löst das eigentliche Ultra-Fast-Fashion-Problem nicht einmal im Ansatz“, heißt es in einem Positionspapier des Verbands. Dabei stört sich der Verband zum einen daran, dass der Name einen falschen Eindruck erwecke: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware. Dennoch erweckt der Name des Gesetzes den Eindruck, als würden Hersteller massenhaft Neuware vernichten. Dies entspricht absolut nicht der Realität“, so Jonas Stracke, vom Gesamtverband textil+mode. Vernichtet würden sowieso nur „geringe Mengen an Textilien, die etwa durch den Transport in Containern (z. B. Schimmel durch Wassereintritt) beschädigt oder durch grobe Fehler bei der Produktion nicht mehr gebrauchsfähig sind“, so Stracke weiter. Da flächendeckende Recyclingsysteme bislang noch fehlten, sei hier die Vernichtung alternativlos. Alles andere gehe ohnehin bereits in Outlets, Sales, werde umgearbeitet oder gespendet.
Stattdessen schaffe das Gesetz neue Bürokratie mit neuen Dokumentationspflichten und Belastungen für hiesige Unternehmen. Am eigentlichen Problem, nämlich der Ultra-Fast-Fashion, ändere es hingegen nichts.
Deutsche Umwelthilfe: „Zu viele Ausnahmen“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe als wichtigen Schritt gegen Ressourcenverschwendung. Gleichzeitig kritisiert sie die zahlreichen Ausnahmen, die das Verbot aus ihrer Sicht abschwächen. Besonders problematisch sei, dass Vernichtung weiterhin möglich bleibt, wenn Spendenversuche erfolglos sind oder eine Aufbereitung als wirtschaftlich nicht sinnvoll gilt. Die DUH fordert deshalb ein umfassendes Textilgesetz mit strengeren Vorgaben gegen Überproduktion, mehr Reparatur, Wiederverwendung und zirkuläre Geschäftsmodelle.
Denn nach Einschätzung der DUH adressiert die Regelung vor allem die Folgen, nicht aber die Ursache des Problems: die Überproduktion von kurzlebiger Fast Fashion. Durch Ausnahmen und fehlende verbindliche Vorgaben zur Vermeidung von Überhängen drohe das Gesetz wirkungslos zu bleiben. Die Organisation fordert strengere Herstellerverantwortung, Anreize für nachhaltige Geschäftsmodelle sowie eine Stärkung von Reparatur- und Secondhandstrukturen.
BTE: Unterstützung für den Handel
Statt einer grundsätzlichen Kritik am Gesetz fokussiert sich der Handelsverband BTE auf die praktische Umsetzung. Der Verband sieht das Vernichtungsverbot als Teil eines grundlegenden Wandels hin zu mehr Kreislaufwirtschaft und einen politisch geforderten „grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung“, schreibt der Verband. Politisch werde die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: „Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.“
Vor diesem Hintergrund stellt der BTE dem Handel eine Handreichung zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig bei der Anpassung ihrer Geschäftsstrukturen und im Bereich Nachhaltigkeit zu unterstützen.
ODER ANMELDEN MIT