Verpackungsverordnung gilt ab Mittwoch: Verände beklagen Rechtsunsicherheit

Einen Tag vor dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung kritisieren mehrere Wirtschaftsverbände erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) fordert ein Moratorium, der Textilverband Südwesttextil warnt vor neuen Pflichten für Etiketten und Kleiderbügel, einzelne kleine Labels stellen den Versand in andere Länder der Europäischen Union ein.

Für viele Unternehmen seien Zuständigkeiten und Pflichten nach wie vor offen, teilte der Handelsverband Deutschland (HDE) am Dienstag mit. Die wiederholten Klarstellungsversuche der Europäischen Kommission hätten für viele neue Unklarheiten gesorgt.

„Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen. […] So können die Unternehmen nicht arbeiten. Wir brauchen verlässliche und rechtssichere Vorgaben, die eindeutig umsetzbar sind“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft, ihre wesentlichen Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026. Sie erfasst sämtliche Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material und Herkunft. Zunächst greifen vor allem die neuen Begriffsbestimmungen und Rollen, die Stoffbeschränkungen sowie die Pflicht zu Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Konformitätserklärung. Weitere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Kennzeichnung folgen schrittweise. Auf nationaler Ebene löst das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zum selben Datum das bisherige Verpackungsgesetz ab, duale Systeme, Zentrale Stelle Verpackungsregister, Systembeteiligungspflicht und Pfand bleiben erhalten.

Unklare Zuständigkeiten bei Verpackungsmaterialien

Unklarheiten sieht der HDE insbesondere bei der jetzt getroffenen Klassifizierung von Verpackungsmaterialien und der Zuschreibung von Zuständigkeiten. Für die Produzenten des Verpackungsmaterials sei nicht ersichtlich, welcher Art von Verpackung das Rohmaterial am Ende zugerechnet werde. Damit bleibe unklar, wer für die entsprechende Lizenzierung und die Konformitätserklärung verantwortlich sei. Die Vorgaben der Kommission zu den Verpackungsmaterialien machten eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten nahezu unmöglich.

Etiketten, Kleiderbügel und Stecknadeln

Für die Textil- und Bekleidungsindustrie reicht der Pflichtenkatalog vom Versandkarton über Hängeetiketten bis zur Tragetasche. Wie sich ein Unternehmen einordnen müsse, sei dabei die erste Hürde, teilte Südwesttextil am Montag mit. Lasse ein Unternehmen Verkaufsverpackungen von einem Dritten herstellen, gestalte sie aber mit eigenem Logo oder Design, gelte es selbst als Erzeuger und müsse den vollständigen Pflichtenumfang erfüllen. Beziehe es dieselbe Verpackung ohne Markenlogo von der Stange, träfen die Pflichten primär den Verpackungsproduzenten.

Die Pflichten für Erzeuger seien umfangreich. Jeder einzelne Bestandteil einer Verpackung, darunter Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere und Versandkartons, müsse künftig mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie mit Kontaktinformationen gekennzeichnet werden. Ab 2028 kämen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu, ab 2030 Anforderungen an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und den ungenutzten Raum von Versand- und Umverpackungen.

Hinzu kommt die Systembeteiligungspflicht. Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Weil es innerhalb der Europäischen Union kein einheitliches Registrierungssystem gibt, muss das für jedes Land einzeln erfolgen.

„Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung“, kritisierte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechne, führe seinen eigenen Anspruch ad absurdum.

Der Verband fordert, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen. Rein informationstragende Etiketten erfüllten regelmäßig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienten allein der Produktkennzeichnung und gesetzlichen Informationspflichten. Bis zu einer solchen Änderung solle für sie zumindest die Systembeteiligungspflicht entfallen. Auch die Einordnung von Kleiderbügeln solle sich stärker an der tatsächlichen Nutzung orientieren, da diese in privaten Haushalten häufig weiterverwendet würden.

BEVH fordert Moratorium

Konkret wird der Konflikt beim Erzeugerbegriff. Leitlinien und einen ersten Fragenkatalog zur Umsetzung veröffentlichte die Europäische Kommission Ende März, eine aktualisierte Fassung mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten folgte am 6. August, sechs Tage vor dem Stichtag. Darin seien elementare Auslegungen des Erzeugerbegriffs umgeworfen worden, teilte der BEVH am Freitag mit. Händler gälten nun nicht mehr als Erzeuger von Versandverpackungen, was der Verband seit Langem gefordert hatte. Nach mehr als einem Jahr der Vorbereitung müssten sich Onlinehändler damit erneut vollständig umstellen.

„Die von uns geforderte Einsicht kam zum spätestmöglichen Zeitpunkt. Die Kurskorrektur der Europäischen Union ist zwar wünschenswert. Statt frühzeitig Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber aber mit seinem plötzlichen Richtungswechsel neue Rechtsunsicherheit geschaffen. […] Das spontane Handeln der Europäischen Kommission bringt nun erneut Händler und Produzenten von Verpackungen gegeneinander auf. Wir fordern daher notgedrungen ein Moratorium der neuen Regeln, bis die entstandene Unordnung um die Verpackungsverordnung beseitigt ist und Onlinehändler eine rechtssichere Handlungsgrundlage bekommen“, erklärte Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim BEVH.

Auch Südwesttextil sieht in dem Fragenkatalog nur eine teilweise Klärung. Die zuvor geltende Annahme, dass bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag nachgerüstet werden müssten, sei zu spät revidiert worden, um Unternehmen noch zu entlasten.

Rücksicht bei Kontrollen gefordert

Mit Blick auf Kontrollen und Vollzug setzt sich der HDE dafür ein, dass die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene die besonderen Herausforderungen für die Unternehmen berücksichtigen. „Die Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden einer von der EU-Kommission vermurksten Verordnung sein“, sagte Genth. Trotz Leitlinien und mehrerer Fassungen von Fragenkatalogen sei die Verpackungsverordnung derzeit nicht rechtssicher umzusetzen. Das sei ein klares Versäumnis der Kommission, die zunehmend nicht mehr in der Lage sei, ihre Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie in der Praxis funktioniert. Die einheitliche Gestaltung der Verpackungsvorschriften im Binnenmarkt erscheine angesichts dieses Umsetzungschaos unrealistischer denn je. Das nationale Durchführungsgesetz hatte der Verband nach dem Beschluss des Bundestags im Juni noch als weitgehend bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung begrüßt.

Kleine Labels stoppen den EU-Versand

Einzelne kleine Anbieter reagieren mit einem Rückzug aus dem Binnenmarkt. Aileen Akin, die im Südschwarzwald unter dem Label Die Freche Göre handgefertigte Taschen und Accessoires herstellt, kündigte am Freitag auf Instagram an, vorerst nur noch innerhalb Deutschlands zu versenden. Im vergangenen Jahr habe sie noch Kund:innen in 19 Ländern der Europäischen Union beliefert.

„Durch die neuen EU-Verpackungsvorschriften ist das für viele kleine Handmade-Businesses leider kaum noch bezahlbar. Die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand pro Land übersteigen bei weitem das, was ich als Ein-Personen-Unternehmen stemmen kann“, schrieb Akin.

Auch das Berliner Label So Lazo, das illustrierte Accessoires und Textilien verkauft, beschränkt den Versand ab dem 12. August auf Deutschland und Länder außerhalb der Europäischen Union. Der Anbieter kritisierte auf Instagram, dass ein unabhängiges Unternehmen mit wenigen Bestellungen pro Land dieselben Gebühren zahlen müsse wie große internationale Versandplattformen.

Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt.


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