Vorerst weiter grünes Licht aus Karlsruhe für Corona-Notbremse

Die Corona-Notbremse des Bundes hält der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht weiter stand. Am Donnerstag lehnten die Richter und Richterinnen weitere Eilanträge ab und nahmen eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Dabei ging es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen, kulturellen Einrichtungen und Teilen des Einzelhandels. Der generelle Tenor: Das Infektionsrisiko und damit die Gefahren für die Gesundheit unzähliger Menschen wögen schwerer als die Folgen der Eingriffe.


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