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Widerrufsknopf und Greenwashing – Länder stärken Verbraucher:innen

Online-Shopping und Suche nach nachhaltigen Produkten: Der Bundesrat hat Entscheidungen getroffen, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken sollen.

Verpflichtender Widerrufsbutton kommt

Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss sich falsch entschieden hat, kann das bald leichter rückgängig machen. Der Bundesrat stimmte einer Gesetzesänderung zu, die Unternehmen dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden dürfen. Darunter versteht man Designelemente, die das Verhalten von Konsumenten so steuern sollen, dass diese den Überblick verlieren - und dadurch dann unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei möglich sein.

Härtere Konsequenzen für Greenwashing

Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können. Andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadenersatz.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026.


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