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Wirtschaft kritisiert Lieferkettengesetz und fordert Vereinfachung

Von DPA

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Hamburger Hafen. Bild: Joerg Trampert / pixelio.de

Kurz bevor das deutsche Lieferkettengesetz zu Jahresbeginn in Kraft tritt, haben Wirtschaftsvertreter bei der Umsetzung Vereinfachungen gefordert. „Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und es kommt zur Unzeit. Wir sind extrem unzufrieden damit", sagte Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, der Deutschen Presse-Agentur. Er kenne keinen Großhändler, der gegen Menschenrechte und Umweltschutz oder für Kinderarbeit sei. Aber die Umsetzung des Gesetzes sei eine Katastrophe. „Viele Dinge sind sehr, sehr schwierig zu handhaben."

Jandura kritisierte zudem einen Fragenkatalog des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das die Einhaltung des Gesetzes überprüfen soll. Dieser sei "ein rein theoretisches Konstrukt und praxisfern".

Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Peter Adrian, kritisierte den Fragenkatalog. Das Bafa plage die Betriebe in der schwersten Krise seit Jahrzehnten mit 437 Datenfeldern. Das sei "ein Unding»" Der DIHK habe vergebens vor einem "Kaskadeneffekt" gewarnt, wonach Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes an Zulieferer:innen und Geschäftspartner:innen weiterreichten. „Warum können wir die Umsetzung nicht wenigstens verschieben und in der Zwischenzeit die Umsetzung gemeinsam praktikabler ausgestalten?".

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, betonte, die Wirtschaft stehe hinter den Zielen des Lieferkettengesetzes. „Ich fürchte allerdings, die Welt wird dadurch kein bisschen ein besserer Ort, sollte das Gesetz so in Kraft treten, wie gegenwärtig geplant", sagte der BDI-Chef. Der Fragebogen sei "ein bürokratischer Alptraum und stranguliert gerade mittelständische Unternehmen". Indirekt würden alle Firmen getroffen, "weil große Unternehmen die Anforderungen zwangsläufig an ihre kleineren Zulieferer:innen weitergeben". Das Bafa müsse jetzt die Verfahren und den Fragebogen zur Berichtspflicht stark vereinfachen.

Das deutsche Lieferkettengesetz tritt zum 1. Januar in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter:innen. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Im Kern geht es darum, dass Unternehmen eine Verantwortung dafür tragen, dass Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden. Dafür müssen sie künftig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. (dpa)

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