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Der Countdown läuft: Wann dürfen Geschäfte in welchen Bundesländern wieder öffnen?

Von FashionUnited

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Einzelhandel|AKTUALISIERT

In Deutschland gelten die strengen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Covid-19 noch bis zum 3. Mai, aber erste Lockerungen der Regeln wurden bereits am Mittwoch von Bund- und Ländern beschlossen. Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter bestimmten Bedingungen in den kommenden Tagen wieder öffnen - dabei haben die Bundesländer das letzte Wort zum Datum und den Detailregelungen.

Die Mehrzahl der Bundesländer, die sich bisher konkret zum Datum der Ladenöffnungen geäußert haben plädieren für den 20. April, also kommenden Montag. Einige wie Bayern setzen das Eröffnungsdatum auf 27. April und von anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz steht eine konkrete Aussage noch aus.

Wann werden Läden wieder öffnen dürfen? In der Tabelle sind die Termine aufgeführt. Stand: 20. April 2020, 14 Uhr

  • Baden-Württemberg: 20. April
  • Bayern: 27. April
  • Berlin: 22. April
  • Brandenburg: 22. April
  • Bremen: 20. April
  • Hamburg: 20. April
  • Hessen: 20. April
  • Mecklenburg-Vorpommern: 20. April (18. April: Bau- und Gartenmärkte)
  • Niedersachsen: 20. April
  • Nordrhein Westfalen: 20. April
  • Rheinland-Pfalz: 20. April
  • Saarland: 20. April(ausgenommen sind Einkaufszentren und Shopping Malls)
  • Sachsen: 20. April
  • Sachsen-Anhalt: 20. April
  • Schleswig-Holstein: 20. April
  • Thüringen: 27. April
  • Die Läden dürfen nur eröffnen, wenn sie sich an Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen halten. Bisher gab es noch keine aktuellen Angaben, wie diese für die Geschäfte, die wieder eröffnen dürfen aussehen sollen. Aber eine Indikation dürften die bereits für Supermärkte und andere Läden geltenden Leitlinien der jeweiligen Bundesländer sein.

    Einige Punkte bleiben nach den allgemeinen Beschlüssen zwischen Bund und Ländern am Mittwoch noch unklar und wohl Sache der Bundesländer. Es geht vor allem um Details dazu, ob beispielsweise Einkaufszentren oder Outlets wieder eröffnen dürfen oder eben nicht. Dürfte ein Modehändler mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche eröffnen, wenn er den Rest absperrt? “Eigentlich nicht”, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Donnerstag. Es sei darum gegangen nicht zu viele Menschen in den Innenstädte bringen und die Menge zu balancieren. Kretschmer sagte, er sei nicht glücklich darüber, dass andere Bundesländer die Ladengröße nun anders interpretieren. Sachsen wolle in den kommenden Tagen beschließen, wie es mit diesem Punkt umgehe.

    Textilhandel kritisiert neuen Regelungen

    Die jetzigen Regelungen gelten bis zum 3. Mai. Danach könnten Bund und Länder weitere Erleichterungen ins Auge fassen, wenn sich der positive Trend der abnehmenden Infektionszahlen bestätigt, hieß es auf der Webseite des Saarlandes.

    Die Regelungen stoßen in der Modebranche auf scharfe Kritik. "Das ist eine willkürliche Entscheidung, um zu verhindern, dass die Städte attraktiv sind", sagte der Präsident des Handelsverbandes Textil (BTE), Steffen Jost, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Die Politik will verhindern, dass die Leute in die Stadt gehen. Das ist wahrscheinlich gelungen."

    Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält diese langsame Rückkehr für gerechtfertigt, wie das Bundesland auf seiner Webseite mitteilt. Würde man alles schon jetzt wieder gleichzeitig öffnen, wäre der „Sog in die Innenstädte und Shopping-Center zu groß“ und das Risiko einer erneuten Infektionswelle zu hoch, heißt es dort. „Wir fahren auf Sicht, weil es solch eine Pandemie ja noch nie gab”, so Kretschmann.

    Jost, der selbst als Unternehmer fünf Modegeschäfte mit Verkaufsflächen von 3000 bis 5400 Quadratmetern betreibt, betonte, die Entscheidung schade nicht nur den direkt Betroffenen. Auch kleine Händler würden darunter leiden. Denn dadurch, dass die großen Kundenmagneten geschlossen blieben, werde es auch ihnen an Kundschaft fehlen.

    Der Händler hält die Sorgen der Politik vor einem Kundenansturm in den Innenstädten für übertrieben. "Wir haben so oder so eine Konsumkrise. Die Menschen werden eh nicht in die Läden strömen", sagte er. Für die von der Verlängerung der Ladenschließung betroffenen Textilhändler sei die Situation schlimm. "Jeder Tag, den wir zu haben, fehlt beim Verkauf unserer verderblichen Ware. Das ist Wertvernichtung. Denn wir werden im Mai keine Strickwaren und keine Jacken mehr verkaufen. Da geht die Nachfrage schon in Richtung Hochsommerware."

    „Ich setze darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger hier bei uns in Niedersachsen sehr verantwortungsvoll mit dieser schrittweisen Öffnung des Einzelhandels umgehen werden“, sagte der niedersächsiche Ministerpräsident Weil eindringlich. „Was wir gar nicht brauchen, sind lange Shoppingausflüge, wer kann, sollte potentielle Stoßzeiten vermeiden.“

    Sonderwege und -regeln

    Nach den angekündigten schrittweisen Öffnungen im Einzelhandel ab kommender Woche hat die Stadt Hanau wegen der Corona-Infektionsgefahr für das Betreten der Geschäfte eine Maskenpflicht angeordnet. "Die dringende Empfehlung der Bundes- und Landesregierung, sich mit einem Mund-Nasen-Schutz verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll in der Öffentlichkeit zu verhalten, haben wir dahingehend erweitert, dass ab Montag in Hanau jeder, der ein Ladengeschäft betritt, eine solche Behelfs- oder Alltagsmaske tragen muss", teilte Oberbürgermeister Claus Kaminsky mit. Diese Maskenpflicht solle auch im Öffentlichen Personennahverkehr gelten.

    Einige Bundesländer gehen einen Sonderweg: NRW erlaubt auch Einrichtungshäusern und Babyfachmärkten, am Montag wieder zu öffnen. Für diese Branchen habe das Land eine Sonderregelung getroffen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. "Da haben wir ein klares wirtschaftliches Interesse", sagte Laumann in Bezug auf die Sonderregelung zu den Einrichtungshäusern. In NRW habe die Möbelbranche etwa 35 000 Mitarbeiter. Über 60 Prozent aller Küchen in Deutschland würden in Westfalen produziert. Wenn größere Autohäuser unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder öffnen könnten, sei das auch bei Einrichtungshäusern möglich.

    In Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Niedersachsen zum Beispiel dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ebenso in Hessen - weil sich laut Landesregierung die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden habe. Solche Einzelhändler müssten die Abtrennung aber «unmissverständlich» durchsetzen. In Brandenburg dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen.(FashionUnited/dpa)

    Bild:Nicolas Economou / NurPhoto / NurPhoto via AFP

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