Adventswochenende erfüllt Erwartungen
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Mit Spannung hatten die deutschen Einzelhändler das erste Adventswochenende erwartet. Immerhin war es das erste Mal, das in einigen Bundesländern längere Ladenöffnungszeiten als in den Jahren zuvor galten. Noch rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft hatten unter anderem Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ihre Landesgesetze entsprechend geändert. Und das brachte offenbar die erwünschten Resultate: So erklärte der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) zu Wochenbeginn, dass die Erwartungen der Händler am ersten Adventswochenende erfüllt worden seien. Hierzu hätten auch die neu geregelten Öffnungszeiten beigetragen.
Am Sonnabend seien die Menschen, von denen viele gerade ihr Weihnachtsgeld erhalten hatten, "in die Städte geströmt", so HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Verkaufsrenner seien vor allem "Flachbildschirm-Fernseher und Projektoren, Laptops, mobile Navigations-Geräte sowie Kaffeevollautomaten" gewesen. Auch saisonale Süßigkeiten und typische Geschenkartikel wie Bücher, CDs und Spielzeug hätten sich gut verkauft.
Damit konnten die Geschäfte am Wochenende auch die Stimmung der Einzelhändler wieder deutlich verbessern, die in der vorhergegangenen Woche noch wenig Grund zur Freude hatten: Von ihr seien noch keine Impulse für das Weihnachtsgeschäft ausgegangen, räumte Pellengahr ein. Insgesamt habe die Woche unter den Erwartungen gelegen. Dazu trug offenbar das Wetter entscheidend bei, da die Händler aufgrund der warmen Temperaturen auf saisonaler Bekleidung sitzen blieben. Doch das anschließende Wochenende änderte das Bild so weit, dass inzwischen wieder weit verbreitet Optimismus in der Branche herrscht: "Um so erwartungsvoller ist die Mehrzahl der Händler für die kommenden Wochen. Die meisten Unternehmen setzen weiterhin auf einen positiven Jahresausklang," erklärte Pellengahr unter Berufung auf die Ergebnisse einer bundesweiten Trendumfrage, die der HDE zu Wochenbeginn durchgeführt hatte.
Während der Einzelhandel also auf die liberalisierten Ladenöffnungszeiten setzt, um die avisierte Umsatzsteigerung um 2 Prozent im laufenden Weihnachtsgeschäft noch zu erreichen, sind sie anderen Interessengruppen weiterhin ein Dorn im Auge. So erwägt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi inzwischen, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die gerade in Kraft getretenen Gesetze anzugehen. Dies berichtete die Leipziger Volkszeitung in ihrer Montagsausgabe. "Es kann gut sein, dass es zu einer Verfassungsklage kommt, da wesentliche Verfassungspunkte im Gesetzgebungsverfahren missachtet worden sind", zitiert sie Ulrich Dalibor, Einzelhandelsexperte bei Verdi. Es seien insbesondere "der Schutz der Familie, die Nachtruhe und der besondere Schutz von Sonn- und Feiertagen gefährdet", präzisierte Dalibor die Vorwürfe. Von Seiten der Gewerkschaft gab es bislang allerdings noch keine offizielle Stellungnahme.