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Koptücher keiner Grund für Kündigung

Von FashionUnited

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Verkaüferinnen darfen nicht gekündigt werden, nur weil sie als Mosleminnen Kopftücher trägen. Dieses hat das Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Verfassungsrichter nahmen die Verfassungsbeschwerde des Besitzers eines Kaufhauses im hessischen Schlüchtern nicht an und bestätigten damit in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Die Moslemin arbeitete seit 1989 in dem Kaufhaus, kündigte aber erst nach Jahren n, sie werde künftig bei der Arbeit ein Kopftuch tragen, nachdem sich ihre religiösen a Vorstellungen gewandelt hätten. Daraufhin hatte das Kaufhaus ihr gekündigt.

Aus dem Verhalten der Frau ergäben sich keine wesentliche Betriebsstörung oder wirtschaftliche Nachteile für das Kaufhaus, sagte das Bundesarbeitsgerichts. Der bloße Verdacht reiche nach dessen Meinung für eine Kündigung nicht aus. Schließlich müsse die Frau nicht unbedingt in der Parfümerie-Abteilung eingesetzt werden.

Die Abwägung zwischen der Berufsfreiheit und der Glaubensfreiheit durch das Bundesarbeitgerichts sei nicht zu beanstanden, stellten die obersten Richter fest. Am 24. September verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in einem vergleichbaren Sache.

Kopftuch