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Ladenschluss am Sonntag bleibt

Von FashionUnited

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Sonntag bleibt der Laden zu. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am vergangenen Mittwoch, dass der gesetzliche Ladenschluss an Sonntagen nicht grundgesetzwidrig sei. So wurde einstimmig beschieden, dass der Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen von der Verfassung garantiert sei. Weitaus knapper fiel das Urteil der Richter für die Beibehaltung der Nachtruhe an Werktagen aus. Zugleich wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass eine grundlegende Neureglung der Ladenöffnungszeiten künftig Ländersache sei. Die Länder würden gerne so schnell wie möglich eine Liberalisierung der Öffnungszeiten erreichen, Hamburgs Oberbürgermeister Ole von Beust wünsche sich schon für das nächste Weihnachtsgeschäft eine neue Lösung, so der Berliner Tagesspiegel am Freitag. Mit neuen Ladenschlussgesetzen auf Länderebene wird wohl nicht vor Herbst 2005 zu rechnen sein. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement wolle jetzt mit den Bundesländern in der Förderalismus-Kommission, die sich mit der Änderung des Grundgesetzes beschäftigt, über eine Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis an die Länder sprechen, schreibt der Tagesspiegel weiter.

Die Zeitung hatte schon vor dem Urteil am Mittwoch berichtet, dass eine künftige Regelung des Ladenschlusses durch die Bundesländer juristisch nicht weiter problematisch sein würde.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde auf Grund einer Klage der Kaufhauskette Galeria Kaufhof gefällt. Das Unternehmen fühlt sich durch das Verkaufsverbot an Samstagen ab 20 Uhr und Sonntagen benachteiligt, da dies nicht für Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen gelte.

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