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Ladenschluss: Nordrhein-Westfalen zieht nach

Von FashionUnited

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Nachdem Berlin ein beachtliches Tempo bei der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten vorgelegt und das entsprechende Gesetz in rekordverdächtiger Zeit verabschiedet und in Kraft gesetzt hatte, wird nun Nordrhein-Westfalen als zweites Bundesland eine ähnliche Regelung bekommen. Am Donnerstag beschloss der Landtag in Düsseldorf das neue "Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten" (LÖG NRW). Wie das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie mitteilte, werde das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung bereits am kommenden Dienstag, den 21. November, in Kraft treten. "Wir wollten so schnell wie möglich die Verantwortung für die Ladenöffnungszeiten auf die Einzelhändler vor Ort übertragen, denn sie wissen am besten, zu welchen Zeiten sie ihre Kunden erreichen. Der hektische Einkauf nach Feierabend oder in der Mittagpause gehört damit der Vergangenheit an", erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben am Donnerstag. An Werktagen gleicht die nun beschlossene Regelung dem Berliner Gesetz: Auch in Nordrhein-Westfalen dürfen Einzelhandelsgeschäfte künftig rund um die Uhr geöffnet bleiben. Die Bestimmungen für die Sonntage sind hingegen restriktiver. Es wird weiterhin lediglich vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geben, von diesen darf einer ein Adventssonntag sein. Auch an diesen vier Tagen im Jahr dürfen die Läden nur jeweils für fünf Stunden öffnen. Das Ministerium begründete diese Maßnahme mit der Zielsetzung, "den Sonn- und Feiertagsschutz weiterhin sicherzustellen". Ausnahmeregelungen "zur Förderung des Tourismus'" sind in Wallfahrtsorten sowie in Ausflugs-, Erholungs- und Kurorten unter bestimmten Bedingungen möglich

Ladenöffnungszeiten