Ladenschluss steht zur Disposition
Von FashionUnited
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Vielleicht wird der bundesweit einheitliche gesetzliche Ladenschluss bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Monaten entschieden, dass das bisherige Ladenschlussgesetz zwar in Kraft bleibe, die Länder aber die Kompetenz für Neureglungen erhalten. So will Baden-Württemberg die Ladenöffnungszeiten unter der Woche freigeben. Die Länder Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollten sich dem offenbar anschließen, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Damit die Länder selbst über den Ladenschluss entscheiden können, muss aber erst noch der Bundesrat am Freitag die entsprechende Gesetzesinitiative beschließen.