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Niedersachsen will Regeln für Outlet-Center ändern

Von FashionUnited

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In Niedersachsen können Outlet-Center künftig auch außerhalb von Oberzentren genehmigt werden. Diese Neuregelung ist Bestandteil des "Entwurfs für eine grundlegende Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP)", den das Kabinett des Bundeslandes am Mittwoch beschlossen hat. Der Entwurf wurde für das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren freigegeben.

Neben anderen Änderungen sieht der Plan vor, Factory Outlet Center (FOC) künftig auch außerhalb von Oberzentren zuzulassen. Entsprechende Überlegungen waren im Vorfeld hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel heftig diskutiert worden. Daher soll ihre Genehmigung künftig zwar möglich sein, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

"Diese Einkaufszentren sind wie bisher grundsätzlich in Oberzentren möglich. Außerhalb von Oberzentren gilt zum Schutz kleinerer Orte und ihrem Einzelhandel auch weiterhin ein grundsätzliches Verbot der FOCs. Nur unter besonderen Bedingungen können künftig nach einer eng definierten Ausnahmeregelung FOCs auch außerhalb von Oberzentren errichtet werden. Eine Bedingung ist der Zufluss von Kaufkraft. Im Übrigen greift weiterhin die Verkaufsflächenbegrenzung", erläuterte die Landesregierung die im vorgelegten Entwurf geplante Regelung. Der zuständige Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke betonte: "FOCs außerhalb von Oberzentren werden in Niedersachsen definitiv eine Ausnahme bleiben."

Die geplante Novelle der Raumordnungsregeln soll nach Angaben der Landesregierung einen Beitrag zur Deregulierung in Niedersachsen leisten. Jeweils ein Gesetz und eine Verordnung aus dem Rechtsbereich der Raumordnung würden künftig entfallen, so dass es nur noch ein Gesetz und eine nachgelagerte Verordnung zur Raumordnung geben werde, hieß es weiter.

Der zuständige Landesminister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Heinrich Ehlen, rechnet damit, dass das LROP nach dem Beteiligungsverfahren, Stellungnahme des Landtags und abschließender Beschlussfassung durch die Landesregierung im Sommer 2007 in Kraft treten kann.

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