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Nordrhein-Westfalen liberalisiert Ladenschluss

Von FashionUnited

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Seit die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform auf die einzelnen Bundesländer übergegangen ist, wurde viel über unterschiedliche Liberalisierungsmodelle diskutiert. Nun macht Nordrhein-Westfalen den Anfang bei der konkreten Umsetzung entsprechender Pläne. Seit Dienstag liegt in Düsseldorf ein Gesetzentwurf zum Thema auf dem Tisch. Das Landeskabinett billigte einen Vorschlag, den Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) erarbeitet hatte. Er wird nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorgelegt und soll danach im Landtag beraten werden. Das Gesetz soll möglichst noch vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft treten.

Wesentlicher Kernpunkt des Entwurfes ist die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, die so genannte "6x24"-Regelung. Zusätzlich soll es vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr geben, über deren Terminierung die einzelnen Kommunen entscheiden dürfen. An diesen Tagen dürfen die Geschäfte bis zu fünf Stunden geöffnet haben. Ansonsten bleiben die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen generell geschlossen. Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für bestimmte Waren, etwa Blumen, Milch, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren, und bestimmte Verkaufsstellen wie Apotheken, Tankstellen oder Einzelhandelsgeschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen. Darüber hinaus dürfen Einzelhandelsgeschäfte in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten "zur Förderung des Tourismus" jährlich an maximal 40 Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden Waren verkaufen, wenn diese "zum speziellen Angebot dieser Orte gehören".

Wirtschaftsministerin Christa Thoben betonte vor allem die Erleichterung, die die Neuregelung für die Kunden bringen werde: "Der hektische Einkauf nach Feierabend oder in der Mittagspause gehört für Berufstätige, Mütter und Väter in unserem Lande damit der Vergangenheit an. Wir vertrauen darauf, dass die Einzelhändler vor Ort am besten wissen, zu welchen Zeiten sie ihre Kunden erreichen", erklärte sie.

Außerdem würden die liberalisierten Öffnungszeiten gesellschaftliche Veränderungen nachvollziehen: "Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz NRW orientiert sich die Landesregierung an den veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen. Außerdem erreichen wir europäischen Standard, in kaum einem unserer Nachbarländer sind die Ladenöffnungszeiten so eng und umständlich geregelt wie bisher in Deutschland. Niemand muss mehr nach Belgien oder in die Niederlande fahren, wenn er nach 20.00 Uhr einkaufen möchte", so Thoben.

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