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BTE: Überbrückungshilfe deckt nur Bruchteil der Umsatzausfälle im Modehandel

Von Regina Henkel

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Foto: Kaique Rocha für Pexels

Der BTE möchte in einer aktuellen Presseerklärung die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Corona-Hilfen, die an stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler gezahlt wurden, ins richtige Licht rücken: So habe laut Bundeswirtschaftsministerium der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Milliarden Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten. Der weitaus überwiegende Teil davon sei im Rahmen der so genannten Überbrückungshilfe III ausgezahlt worden. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

So habe der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Zugangs-Beschränkungen (beispielsweise durch die 2G-Regelung) seit März 2020 insgesamt rund 15 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlungen kompensierten also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste trügen die Unternehmen, so der BTE weiter. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“

Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall. Die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel würden bei weitem nicht ausreichen. Daran sei auch die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen schuld gewesen, die viele Kosten gar nicht berücksichtigt habe. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, so Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“

Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten laut BTE von der Politik keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden, weil es bis heute keine Belege für ein erhöhtes Infektionsrisiko im Nonfood-Handel gäbe, das all die Maßnahmen gerechtfertigt hätte. Pangels fordert daher unter anderem eine Senkung der 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen. Pangels: „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen.“

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