Bundesrat: Mehr Rechtssicherheit für Uhrenhersteller in Glashütte

Der Bundesrat hat mit einer Verordnung mehr Rechtssicherheit für die Uhrenhersteller in Glashütte auf den Weg gebracht. Am Freitag stimmte die Länderkammer einer Vorlage von Sachsen für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe "Glashütte" zu. Damit werden verbindliche Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Uhren festgelegt. Die Uhrmacher von Glashütte sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Hergestellt in Glashütte" geschützt werden. In Sachsen sorgte die Entscheidung für Erleichterung.


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