Die DSGVO tritt in Kraft: Das müssen Modehändler beachten
In wenigen Tagen wird sich mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Gesetzeslage zum Datenschutz in Europa grundlegend verändern. Mit der Verordnung müssen sich alle beschäftigen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, was Hersteller, Händler und Dienstleister innerhalb der EU ebenso betrifft wie Unternehmen außerhalb der EU, die hier Dienstleistungen und Waren anbieten. Welche Auswirkungen wird die neue Gesetzgebung auf den Modehandel haben, was ist besonders zu beachten und was wird nach dem 25. Mai passieren? Wir haben Georg Grünhoff darüber befragt, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Abteilungsleiter für Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht beim Handelsverband Deutschland – HDE e. V.
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