DSGVO: So wird das neue Gesetz das Modebusiness verändern
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Die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO) tritt am 25. Mai in Kraft und definiert die Art und Weise, wie Verbraucher und Unternehmen Daten online verwalten, für immer neu. Die neue Verordnung wird praktisch jeden betreffen, der im Internet tätig ist, vom Hersteller über den Einzelhändler bis zu sozialen Netzwerken, Influencern und Bloggern.
Das Hauptziel der DSGVO besteht darin, den Bürgern in der EU mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und die Organisationen zu zwingen, das Sammeln und Verwalten von Informationen an feste Regeln zu knüpfen. FashionUnited hat mit dem Marktforschungsunternehmen Euromonitor International über das neue Gesetz gesprochen.
Personalisierte Werbung wird sich ändern
Gemäß der DSGVO müssen die Verbraucher aktiv ihre Zustimmung zum Erhalt von Newslettern, E-Mails und anderen Formen der gezielten Werbung geben. Das bedeutet, dass Online-Modehändler ihre Herangehensweise an personalisierte Werbung überdenken müssen.
Sie müssen andere Wege finden, um ihre Loyalitätsprogramme und andere Arten von Werbung zu nutzen, ohne einen Point-of-Sale zu schaffen, in dem eine rechtliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich ist. Online-Modehändler werden daher mehr traditionelle und weniger aufdringliche Formen der gezielten Werbung betreiben müssen, sind sich Experten sicher. Dies wiederum könnte dazu führen, dass sie nach authentischeren Werbeformen suchen, beispielsweise in stationären Geschäften. Daten von Euromonitor International zeigen, dass Online-Modehändler derzeit 15 Prozent des gesamten Bekleidungs- und Schuhumsatzes in Westeuropa ausmachen. „Aber die DSGVO wird diese Fast-Fashion-Landschaft drastisch verändern, wenn sich die Hauptakteure nicht an die neue, privatere Einkaufslandschaft im Internet anpassen“, betont Florence Allday, Analystin für Beauty und Mode bei Euromonitor International. „Obwohl Unternehmen immer noch sehen können, was ihre Kunden kaufen, werden sie weniger Möglichkeiten haben, ihre Surfgewohnheiten und Customer Journeys genau zu verfolgen.“
Herausforderung gemischte Datenquellen
Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung der neuen DSGVO besteht darin, die Konformität der Online-Modehändler sicherzustellen, insbesondere mit Daten, die aus gemischten Quellen wie Social Media Accounts, Shopping Accounts und Loyalitätsprogrammen stammen, da diese mit der gleichen Konsistenz behandelt werden müssen. Modekonsumenten gehören zu der Gruppe von Onlineshoppern, die ganz selbstverständlich zwischen den einzelnen Kanälen hin und her switchen und dabei mindestens eine Form von Social Media als Browsing- oder Kaufpfad nutzen.
Einige Unternehmen trennen Daten nach Geschäftseinheit, Marke oder Ländergrenzen, was für große, internationale Einzelhändler kompliziert werden könnte. Die Abschottung der Daten kann den Online-Händlern zwar helfen, die Sicherheit zu verbessern, sie schränkt aber auch ein, was oft gefordert wird: die möglichst schrankenlose Verknüpfung von Online und Offline und die Entwicklung individueller Kundenprofile für mehr personalisierte Kundenansprache.
Künftig wichtiger denn je: ein gutes Customer Relationship Management
Die neuen DSGVO-Vorschriften sehen vor, dass Verbraucher das Recht haben, ihre persönlichen Daten löschen zu lassen. Modehändler müssen dieser Bitte innerhalb von einem Monat nachkommen. „Eine weitere zentrale Herausforderung wird sein, wie Einzelhändler die Daten ihrer Kunden entfernen, insbesondere wenn die Informationen in mehreren verschiedenen Datenbanken gespeichert sind“, betont Allday weiter. „Für einige Unternehmen wird ein komplettes Redesign der internen IT-Systeme erforderlich sein, für andere wird es darum gehen, ob die Daten eines Kunden anonymisiert oder vollständig gelöscht werden, und ob es möglich sein wird, die beiden Aktionen innerhalb einer Datenbank zu mischen.“
Euromonitor rät deshalb, in Customer Relationship Management zu investieren, um den Kunden eine menschliche Anlaufstelle für Fragen zu ihren persönlichen Daten anzubieten und um die persönliche Beziehung zwischen Händler und Verbraucher, die durch die DSGVO beeinträchtigt werden könnte, aufrechtzuerhalten. Außerdem sei es ratsam, den Kunden transparent über seine neuen Rechte zu informieren. Wie die Welt nach dem Cambridge Analytica- und Facebook-Skandal gesehen hat, sind Transparenz und Ehrlichkeit unerlässlich, um Kunden zu binden und sicherzustellen, dass sie sich im Internet sicher fühlen.
Auch Influencer und Blogger sind von der DSGVO betroffen
Müssen auch Blogger die DSGVO einhalten? Ja. Auch ohne es zu wissen, sammeln Blogger persönliche Daten wie Name, E-Mail, Adresse oder sogar IP-Adressen. Das passiert beispielsweise über Blog-Kommentare von Lesern, die dabei Name, E-Mail und IP-Adresse hinterlassen. Sie sammeln auch mithilfe von Traffic-Statistiken-Plugins/Tools wie Google Analytics, über E-Mail-Anmeldeformulare und so weiter. Sobald die DSGVO in Kraft getreten ist, müssen die Besucher des Blogs bestätigen, dass ihre Daten gesammelt werden können. Außerdem müssen Blogs eine Datenschutzerklärung haben, die offen erklärt, wie die Daten gespeichert und verwendet werden und Lesern das Recht einräumen, die Einwilligung in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen.
Übrigens: Die DSGVO gilt nicht nur für europäische Blogger! Die DSGVO gilt für alle personenbezogenen Daten, die über EU-Bürger aus der ganzen Welt erhoben werden, d.h. ein Blog mit EU-Besuchern oder Abonnenten von Newslettern, Mailinglisten usw. muss der DSGVO entsprechen.
Der Artikel ist eine gekürzte Zusammenfassung verschiedener DSGVO-Artikel, die auf fashionunited.uk veröffentlicht wurden.
Foto: via Pixabay