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Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien: Gesamtverband textil+mode fordert effiziente Lösungen

Von Jule Scott

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KI-generiertes Bild zur Illustration. Credits: Alicia Reyes Sarmiento//FashionUnited

Die Europäische Union plant, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen, die vorsieht, dass Unternehmen Gebühren für die Entsorgung und Verwertung ihrer Produkte zahlen. Diese Regelung existiert in Deutschland bereits für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen. Der Gesamtverband textil+mode, der etwa 1.400 Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie vertritt, hat hierzu Vorschläge für eine effiziente und nachhaltige Umsetzung der neuen Vorschriften erarbeitet.

Laut Uwe Mazura, dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes, sollte das EPR-System so gestaltet sein, dass es praxisnah und kostengünstig umgesetzt werden kann. Er warnt vor unnötiger Bürokratie, die weder den Unternehmen noch dem Markt gerecht wird.

„Es ist wichtig, dass die Hersteller:innen von Beginn an in den politischen Entscheidungsprozess eingebunden werden, um eine sinnvolle und funktionierende Lösung für die Rücknahme von Alttextilien zu entwickeln,“ betont Mazura.

Zusammen mit Partner:innen aus der Textilforschung und dem Rücknahmesystem für Batterien arbeitet der Verband an einem Pilotprojekt, um innovative Lösungsansätze für die Kreislaufwirtschaft zu erproben. Ziel ist es, ein System zu schaffen, das einfach, transparent und kosteneffizient ist, um die Nachhaltigkeit in der Branche voranzutreiben.

Deutschland verfügt bereits über ein umfassendes Netz von Altkleidercontainern, das von der Abfallwirtschaft betrieben wird. Der Verband sieht jedoch die Notwendigkeit, dieses System weiterzuentwickeln und die Textilindustrie stärker in die Organisation und Verwaltung der EPR-Systeme einzubeziehen.

„Textilien sind kein Abfall, sondern können am Ende ihrer Nutzungsdauer der Anfang für neue Produkte sein“, erklärt Mazura. Ein System, bei dem Hersteller:innen lediglich Gebühren zahlen, ohne Transparenz über die tatsächliche Verwertung ihrer Produkte zu haben, sei weder im Interesse der Unternehmen noch der Verbraucher:innen.

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