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Gerry Weber: Insolvenzplan ist rechtskräftig

Von Jan Schroder

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Der Bekleidungskonzern Gerry Weber International AG kann die nächste Etappe auf seinem Sanierungskurs in Angriff nehmen. Am Freitag habe das Landgericht Bielefeld vier Beschwerden gegen den Mitte September von den Aktionären gebilligten Insolvenzplan abgelehnt, teilte das Unternehmen mit. Damit sei der Insolvenzplan rechtskräftig.

Presseberichten zufolge hatten auch Unternehmensgründer Gerhard Weber und sein Sohn Ralf Weber Beschwerde gegen den Plan eingelegt. Der sieht vor, dass von den Finanzinvestoren Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwaltete Fonds alleinige Aktionäre des Konzerns werden. Die bisherigen Anteilseigner gehen hingegen leer aus.

Das Unternehmen verkündete zudem, dass „zeitnah“ mit der Bestätigung des Insolvenzplans für die hundertprozentige Tochtergesellschaft Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG (GWR) zu rechnen sei. „Ziel ist es unverändert, dass die beiden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung spätestens zu Beginn des kommenden Jahres aufgehoben und die finanzielle Sanierung der Gerry Weber Gruppe abgeschlossen werden kann“, erklärte der Konzern.

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