Kartellamt: Onlinehändler halten sich nicht immer an Verbraucherrecht
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Onlinehändler:innen, Auskunfteien und Zahlungsdienstleister:innen halten sich bei Bonitätsprüfungen nicht immer an die Vorgaben des Verbraucherrechts. Das geht aus einer Untersuchung des Bundeskartellamts hervor, die am Mittwoch vorgestellt wurde. Oft mangle es bei den Prüfungen an Transparenz und Information, konstatierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Beim Online-Shopping führen die Händler oder von ihnen beauftragte Zahlungsdienstleister teils Bonitätsprüfungen der Kundschaft durch, um das Risiko möglicher Zahlungsausfälle zu verringern. Fällt die Prüfung ungünstig aus, wird den Käuferinnen und Käufern häufig keine Möglichkeit angeboten, auf Rechnung zu kaufen oder in Raten zu zahlen.
„Händler:innen und Zahlungsdienstleistende müssen verständlich und rechtzeitig über die Durchführung von Bonitätsprüfungen informieren, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte, informierte Entscheidung treffen können“, sagte Mundt laut einer Mitteilung.
Das Bonitätsscoring laufe für viele unbemerkt automatisch im Hintergrund während der Bestellung ab. Die Verarbeitung der Daten ist jedoch nur dann zulässig, wenn Datenschutzvorschriften und Lauterkeitsrecht eingehalten werden, wie es von der Behörde hieß. In diesen Bereichen sehe das Bundeskartellamt Verbraucherrechtsverstöße.
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Untersuchung habe gezeigt, dass die Bonitätsprüfungen häufig nicht transparent ablaufen. Informationen darüber würden oft gar nicht oder nur schwer erkennbar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. In manchen Fällen erfolge die Information sogar erst nach der Prüfung - die Kund:innen könnten diese dann nicht mehr verhindern.
Die Onlinehändler:innen, Zahlungsdienstleistenden sowie Wirtschaftsauskunfteien tauschen der Untersuchung zufolge zahlreiche Daten der Kunden aus. Dabei würden häufig nicht nur das frühere Zahlungsverhalten, sondern auch die Adresse, das Alter und teilweise Informationen wie die Häufigkeit von Umzügen oder die Uhrzeit der Bestellung einbezogen.
Derzeit laufe die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Darin werde auch diskutiert, gesetzlich einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung festzuschreiben. Demnach soll unter anderem nicht mehr erlaubt sein, Adressdaten zu verarbeiten. Dies soll die Käufer davor zu schützen, allein wegen ihres Wohnumfeldes einen schlechteren Score-Wert zu erhalten.(dpa)