Recht & Praxis: Vorsicht bei Modellbezeichnungen von Modeartikeln

In der Modewelt werden verschiedene Modelle eines Herstellers häufig mit Namen versehen. Nicht selten geben Hersteller ihren Produkten Namen wie "Alberto", "Luci" oder "Sam". Das kann jedoch zu Problemen führen. Viele weibliche und männliche Vornamen – oder auch reine "Phantasienamen" – sind deutschland- oder gar europaweit als Marken eingetragen. Der Markenschutz erstreckt sich oftmals auch auf Bekleidungswaren und Accessoires. Der Markeninhaber hat dann die Möglichkeit, seinen eingetragenen Markennamen gegen eine unberechtigte Benutzung zu verteidigen. Für den Verwender kann das unangenehme Folgen haben: ihm können unter Umständen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzforderungen drohen. Die Benutzung der fremden Marke kann ihm sogar per einstweiliger Verfügung verboten werden.


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Modellbezeichnungen
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