Recht und Praxis: Händlerhaftung für fehlende Produktkennzeichnung
Wir alle kennen sie, die in die Kleidung eingenähten, oftmals beidseitig bedruckten Zettel mit ellenlangen Texten, die vor allem eins tun: kratzen. Oftmals werden die Zettel daher nach einem kurzen Blick auf die Pflegehinweise abgeschnitten und weggeworfen. Viele Hersteller zeichnen auf den Zetteln (oder gar Zettel-Bündeln) gestrichelte Linien und Scherensymbole ein, um dem Käufer das Herausschneiden zu erleichtern. Und doch sind die ungeliebten Zettel nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Hersteller und Händler überaus wichtig. Denn das, was auf den Zetteln steht, ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben (siehe z.B. hier zur Textilkennzeichnung).
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