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Sind Unternehmen auf das Gesetz zur Lieferkettensorgfaltspflicht vorbereitet?

Von Simone Preuss

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Bild: Tom Fisk / Pexels

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft treten. Das heißt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen (beziehungsweise mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen ab 2024), daß sie vom Rohstoff bis hin zum fertigen Produkt klare und umsetzbare Anforderungen zu den Sorgfaltspflichten befolgen müssen.

Diese haben das Ziel, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen. So weit, so gut. Sind deutsche Unternehmen aber auch darauf vorbereitet?

Dies wollte die Londoner K3 Business Technology Group, die selbst ERP-Lösungen für die Modebranche anbietet, genauer wissen und beauftragte das Marktforschungsunternehmen Sapio Research, im März und April 2022 eine Online- Umfrage unter 100 Entscheidungsträger:innen der Branchen Mode, Lifestyle, sowie Textilindustrie und Einzelhandel in Deutschland durchzuführen.

Die befragten Entscheidungsträger:innen sind in den Bereichen IT, Operations/Logistik/Supply Chain sowie Finanzwesen tätig und verantworten die Lieferketten in den Branchen Mode und Lifestyle, in der Textilindustrie sowie im Einzelhandel in Deutschland. Sie bekleiden C-Level- und Management-Positionen oder sind Abteilungsleiter:innen in Unternehmen von 1.000 bis 4.999 Mitarbeitenden (43 Prozent) sowie 5.000 bis mehr als 10.000 Mitarbeitenden (57 Prozent). Vier von fünf der befragten Unternehmen beziehen Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU (82 Prozent) und benötigen daher Systeme und Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.

Ergebnisse

Die Studie förderte fünf wesentliche Erkenntnisse zu Tage:

  • Nicht alle Unternehmen sind ausreichend auf das LkSG vorbereitet.
  • Es existiert derzeit mangelnde Transparenz in den Lieferketten.
  • Unternehmen nutzen ineffiziente, nicht automatisierte Methoden zur Speicherung von Compliance-Informationen und Zertifizierungen.
  • Neue Technologien sind erforderlich.
  • Die Modebranche, die Textilindustrie und der Einzelhandel planen, die Umsetzung des LkSG für ihr Marketing zu nutzen.

Mangelnde Vorbereitung

Während drei von fünf Befragten angaben, sich der bevorstehenden LkSG-Gesetzgebung vollständig bewusst zu sein, gaben rund ein Drittel zu, die Details nicht zu kennen. Von denjenigen, die sich der Notwendigkeit der Einhaltung des LkSG bewusst sind, kann etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) noch nicht Compliance-konform agieren. 18 Prozent von ihnen sind sich zudem nicht sicher, ob sie dies bis zum in Kraft treten des LkSG schaffen werden. „Die Umfrage deutet darauf hin, dass dies mit den derzeitigen Systemen und Prozessen eine Herausforderung sein wird“, ist das Fazit.

Mangelnde Transparenz in den Lieferketten

Sieben von zehn der befragten Unternehmen (71 Prozent) holen Zertifizierungen von ihren direkten Lieferanten ein, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu bewerten und zu vermeiden.

„Auffällig ist jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten (47 Prozent) diese auch von den Lieferanten ihrer Lieferanten (indirekten Zulieferern) einfordern – und dies erhöht die Risiken in der Lieferkette erheblich“, fasst K3 zusammen.

Ineffiziente Methoden

Mit 27 Prozent der Befragten gab gut ein Viertel an, sie Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufzubewahren. Zwei Drittel der Mehrheit der Unternehmen (94 Prozent), die Audits in ihrer Lieferkette durchführen, speichern die Ergebnisse in Datenbanken, 37 Prozent der Unternehmen von 1.000 bis 4.999 Mitarbeitenden jedoch in Papierform beziehungsweise 46 Prozent der Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden.

Rund ein Viertel der kleineren Unternehmen speichert Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter:innen. 19 Prozent der Befragten nutzen eine Tabellenkalkulation, womit die Fehleranfälligkeit steigt und die Informationen schwerer zugänglich, zu verwalten und aufzufinden macht.

Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) glauben nicht, dass die Technologie, die sie heute zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette einsetzen, die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Finanzberichterstattung integrieren kann. Bei kleineren Unternehmen sind dies sogar zwei Drittel.

„Sind diese Informationen nicht in die Systeme für die Finanzberichterstattung integriert, ist die Einhaltung des LkSG eine sehr zeitaufwändige, manuelle Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist und Unternehmen einem hohen Risiko aussetzt“, erläutert Karsten Kurella, Enterprise Sales Director bei K3.

Bild: Aygin Kolaei für FashionUnited

Neue Technologien sind erforderlich

93 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie neue technologische Lösungen benötigen, um das LkSG-Gesetz in ihrem Unternehmen in vollem Umfang umsetzen und einhalten zu können. Nur 30 Prozent der Befragten geben sich sehr zuversichtlich, dass die derzeit verwendete Technologie zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette den neuen Anforderungen gewachsen sein wird; bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sinkt dieser Anteil sogar auf nur 14 Prozent. Während derzeitige Systeme automatisch Warnungen senden, wenn Zertifizierungen ablaufen, können nur 43 Prozent der Unternehmen fehlende oder ungenaue Zertifizierungen automatisch erkennen.

Umsetzung des LkSG für Marketingzwecke nutzen

Fast alle Befragten (98 Prozent) beabsichtigen, die Themen Nachhaltigkeit, geringere Umweltauswirkungen und den Schutz des Wohlergehens der Arbeitnehmer:innen in ihren Lieferketten für ihr Marketing zu nutzen.

„Dabei gilt es zu beachten, dass Unternehmen, die diese Metriken für Marketingzwecke nutzen möchten, auch allen Anforderungen des LkSG in vollem Umfang entsprechen und gewährleisten müssen, dass ihre Daten vertrauenswürdig sind“, schließt Kurella.

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