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Überbrückungshilfe III: Keine Umsatzsteuer für Kleiderspenden

Von Ole Spötter

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Modehändler müssen auf gespendete Ware aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer bezahlen.

Als Teil der Überbrückungshilfe III sollen Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 Prozent erstattet bekommen, teilte Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen, am Donnerstag mit. Wird die Ware für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Bisher sei dabei die anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ein Hindernis gewesen. Durch die Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, werden die Regelungen angepasst und das Hindernis beseitigt.

Diese Anpassung schaffe Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichere, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen, sagte Tillmann.

Ende Februar forderten die Grünen, Händler und Wohlfahrtsverbände, dass Kleiderspenden für Bedürftige attraktiver werden sollen. Mit dem Appell #SpendenStattVernichten sollte die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden.

Foto: Gisela Peter / pixelio.de

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