US-Gesetz gegen Zwangsarbeit als Vorbote: Wie der digitale Produktpass Lieferketten verändern wird

In den letzten Jahren hat sich die globale Textil- und Bekleidungslandschaft gewandelt. Der Wettlauf um die billigsten Arbeitskräfte ist einem Kampf um Lieferkettendaten gewichen. Während sich die EU und ihre Handelspartner:innen auf den kommenden digitalen Produktpass (DPP) vorbereiten, fragen sich viele, welche Auswirkungen dieser auf die globale Logistik haben wird.

Vorausschauende Unternehmen betrachten die konsequente Durchsetzung des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) als eine praxisnahe Fallstudie. Mit dem UFLPA hat ein großer Verbrauchermarkt zum ersten Mal erfolgreich einen Standard für physische Waren umgesetzt, der nach dem Prinzip „schuldig, bis die digitale Unschuld bewiesen ist“ funktioniert.

Der UFLPA wurde im Dezember 2021 unterzeichnet und trat im Juni 2022 in Kraft. Laut CBP-Definition begründet das Gesetz „die widerlegbare Vermutung, dass alle Waren, Erzeugnisse, Artikel und Güter, die ganz oder teilweise in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang (XUAR) der Volksrepublik China oder von einem auf der UFLPA-Liste geführten Unternehmen abgebaut, erzeugt oder hergestellt werden, unter Zwangsarbeit hergestellt wurden und gemäß 19 U.S.C. § 1307 nicht in die Vereinigten Staaten eingeführt werden dürfen“.

Schuldig, bis die digitale Unschuld bewiesen ist

Das enorme Ausmaß der jüngsten UFLPA-Durchsetzungsmaßnahmen zeigt, dass die Zollbehörden die üblichen Verwaltungsgrenzen überschritten haben. Sie blockieren aktiv traditionelle Logistikrouten. CBP-Daten belegen, dass die Behörde mehr als 18.000 weltweite Lieferungen strengen Zwangsarbeitsprüfungen unterzogen hat. Der Gesamtwert beläuft sich auf rund 3,81 Milliarden US-Dollar (rund 3,33 Milliarden Euro).

Für Bekleidung, Schuhe und Textilien bedeutet dies, dass in den letzten vier Jahren mehr als 13.000 Sendungen beanstandet wurden. Davon wurden fast zwei Drittel (62 Prozent oder mehr als 8.000) abgewiesen, während etwa ein Drittel (34 Prozent oder rund 4.500) freigegeben wurde. Die restlichen knapp 500 Sendungen (vier Prozent) sind derzeit noch in der Schwebe.

In einer wesentlichen operativen Änderung hat die CBP in diesem Jahr ihre Prüfkriterien angepasst. Die Durchsetzung wird nun auf der Ebene einzelner Importtransaktion verfolgt, anstatt ganze Sendungen zu erfassen. Diese detaillierte Prüfung auf Transaktionsebene ermöglicht eine gezielte Datenvalidierung für jeden einzelnen Artikel in einem Container. Gleichzeitig werden Artikel ausgeschlossen, die nicht unter die UFLPA-Maßnahmen fallen.

Beispielsweise kann eine Sendung unter einem einzigen Frachtbrief verschiedene Kleidungsstücke enthalten, etwa Baumwoll-T-Shirts, Baumwollhosen, Polyesterwesten und Jacken, zudem aus verschiedenen Herstellerländern wie China, Malaysia oder Vietnam. Die Sendung könnte drei Artikel enthalten, die von den UFLPA-Maßnahmen betroffen sind. Während die früheren Prüfkriterien die gesamte Sendung markiert hätten, werden nun einzelne Artikel geprüft.

Logistischer Engpass

Für die Bekleidungs-, Schuh- und Textilindustrie hat diese datengesteuerte Kontrolle einen beispiellosen Engpass verursacht. Statistiken der CBP zeigen einen starken Anstieg gezielter Eingriffe: Konsumgüter und Bekleidung machen mittlerweile rund 56 Prozent aller jüngsten UFLPA-Festhaltungen aus; allein der Bekleidungssektor ist für 22 Prozent dieser Kontrollen verantwortlich.

Die operativen Schwierigkeiten werden durch folgende Tatsache verdeutlicht: Im Geschäftsjahr 2025 wurden rund 7.325 Sendungen gemäß den UFLPA-Parametern zur Überprüfung zurückgehalten. Unabhängige rechtliche und branchenspezifische Überprüfungen ergaben, dass nur winzige 6,5 Prozent dieser Sendungen die Freigabe erhielten und in den US-Markt eingeführt werden konnten.

Vorschau auf DPP-Implementierung

Was den UFLPA zu einer echten Vorschau auf den DPP-Rahmen der EU macht, ist die konsequente Ausrichtung auf Umschlagzentren. Importeur:innen, die glaubten, durch die Verlagerung der Endmontage von Kleidung nach Südostasien vorgelagerte Compliance-Lücken verbergen zu können, wurden eines Besseren belehrt. Während Sendungen aus China 76 Prozent der festgehaltenen Sendungen mit Bekleidung ausmachen, werden auch sekundäre Drehkreuze wie Kambodscha (neun Prozent) und Vietnam (sieben Prozent) aktiv überprüft und Sendungen zurückgehalten.

Dies spiegelt wider, wie der DPP im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) funktionieren wird. Die EU wird nicht nur prüfen, wo eine Jacke genäht wurde. Ihre automatisierten Zollsysteme werden die gesamte Entstehungsgeschichte des Kleidungsstücks abfragen, von der Rohbaumwollfaser der Stufe vier bis zur chemischen Toxizität der Farbpartien.

Darüber hinaus wird die Verwaltung dieser Sendungen nun in einer hochgradig standardisierten, digitalen Umgebung abgewickelt. Mit der Einführung des obligatorischen CBP Forced Labor Portals beendete die US-Regierung die Ära von Ad-hoc-E-Mails und unübersichtlichem Papierkram; Marken werden nun in strukturierte digitale Arbeitsabläufe für Überprüfungen und Ausnahmeanträge gezwungen.

Ein Produkt ohne digitalen Pass ist wie ein defektes Produkt

Der DPP wird auf genau dieser Philosophie basieren, jedoch in einem viel größeren Maßstab. Marken, die in die EU exportieren, müssen 49 obligatorische Datenpunkte in maschinenlesbare, interoperable Formate (ISO/IEC 15459) einspeisen. Diese Datenpunkte wurden am 13. Mai 2026 veröffentlicht und sind direkt mit einem zentralen EU-Register verknüpft.

Sie sind in vier Kategorien unterteilt: Produktidentifikation und -information; Herstelleridentifikation und Compliance-Dokumentation; sowie zehn Bekleidungsarten. Zu letzteren gehören T-Shirts, Hemden, Pullover, Jacken, Hosen, Kleider, Leggings & Socken, Unterwäsche, Bademode und textile Accessoires. Arbeits- und Sportbekleidung sind ebenfalls enthalten, nicht aber intelligente und medizinische Textilien sowie Zwischenprodukte wie Garne, Stoffe und Fasern.

Die klare Erkenntnis für die Textilindustrie ist, dass ein Versäumnis bei der digitalen Rückverfolgung rechtlich einem fehlerhaften physischen Produkt gleichkommt. Der UFLPA hat drei Jahre lang Zollbeamt:innen darauf vorbereitet, einen überprüfbaren und unveränderlichen Herkunftsnachweis bis auf die Rohstoffebene zu verlangen, bevor Fracht passieren darf.

Der kommende DPP wird diese Vorlage lediglich von der Herkunft der Arbeitskräfte auf ganzheitliche ökologische Fußabdrücke ausweiten. Für Bekleidungsmarken ist der Plan klar: Wer heute keine robusten digitalen Zwillingssysteme und absolute, stufenweise Datentransparenz in seine Lieferkette integriert, dessen physischer Warenbestand wird morgen in einem Zolllager verrotten.

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