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Versicherung schützen den Einzelhandel vor unabwägbaren Risiken

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Oft passiert es schneller, als man denkt. Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist der Schaden groß. Ein Brand im Modegeschäft kann nicht nur den eigenen Warenbestand vernichten, sondern auch Schäden in den Nachbargeschäften verursachen. Die Schadenssummen können schnell ins Unermessliche steigen und den Betreiber des Einzelhandelsgeschäftes in den Ruin treiben. Auch kleine Schäden durch Diebstahl oder durch einen Wasserrohrbruch können empfindliche Löcher in die knappe Kasse reißen. Jeder Geschäftsinhaber sollte sich mit dem Thema Versicherungen befassen, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu stehen.

Eine Vielzahl von Versicherung bietet Schutz!

Wer sich auf dem Versicherungsmarkt umschaut, ist oft erstaunt. Es gibt nichts, wogegen man sich nicht versichern kann. Betreiber von Einzelhandelsgeschäften müssen genau hinsehen, welche Versicherungen sich lohnen. Selbstverständlich steht dabei die Absicherung gegen Risiken im Vordergrund. Unverzichtbar sind die Inhaltsversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist eine Betriebsrechtsschutzversicherung.

Ohne sie geht es nicht: Die Inhaltsversicherung!

Die Inhaltsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für den Einzelhandel. Wie der Name schon sagt, versichert sie den Inhalt des Ladenlokals und des Lagers. Oftmals sind hier große Kapitalbeträge gebunden. Vernichtet ein Brand den Warenbestand, steht nicht selten die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel, weil die Liquidität nicht da ist, um den Ware zu erneuern. Die Versicherung rettet den Fortbestand des Unternehmens.

Beim Abschluss der Inhaltsversicherung sind einige Punkte zu beachten. Neben den klassischen Risiken (Feuer, Rohrbruch und Einbruch) sollten mittlerweile Elementarschäden standardmäßig erfasst werden. Denn durch die zunehmenden Extremwetterlagen kann es selbst in Regionen fernab von Küste und Flüssen durch plötzliche Starkregenereignisse zu unerwarteten Überschwemmungen kommen. Die Schäden werden nur dann von der Versicherung erstattet, wenn es ausdrücklich vereinbart wird.

Unverzichtbar: Haftpflichtversicherung!

Die zweite unverzichtbare Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden ab, für die der Versicherte haftet. Stolpert ein Kunde im Geschäft über ein schlecht verlegtes Kabel, kann der Inhaber in die Haftpflicht genommen werden. Er muss für medizinische Behandlung aufkommen und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Vor Abschluss ist zu klären, ob auch Angestellte und Mitarbeiter mitversichert sind.

Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein!

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Muss. Sie kann aber sinnvoll sein. Das hängt letztlich vom gesamten wirtschaftlichen Umfeld des Einzelhandelsgeschäfts ab. Bei schwierigen Vermietern, Lieferanten und Kunden, die gerne streiten, kann es nicht schaden, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Aber Achtung: Wenn es zum Streit kommt, ist es zu spät. Bei Rechtsschutzversicherungen gelten Wartezeiten, bis die Versicherung einspringt.

Weitere Versicherungen können im Einzelfall sinnvoll sein!

Wenn Einzelhändler viele Waren auf eigene Rechnung transportiert, können Schäden beim Transport mit einer eigenen Transportversicherung abgesichert werden. Wer umfangreiche EDV-Anlagen nutzt, sollte über eine Elektronikversicherung nachdenken. Bei großen Schaufenstern ist eine Glasbruchversicherung unverzichtbar. Eine Cyber-Versicherung schützt vor Betrug, wenn viele Kunden mit der Karte bezahlen. Es zeigt sich: Nicht jedes Einzelhandelsgeschäft braucht alle Versicherungen. Es notwendig, im Einzelfall genau hinzusehen und die Risiken zu bewerten.

Hiscox
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