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Warum die Modebranche Umweltklagen und künftige Gesetzesvorschläge zu Umweltansprüchen ernst nehmen sollte

Von Gastautor:in

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Klimawandel Bild: Markus Spiske via Pexels

In den letzten Jahren haben viele Nichtregierungsorganisationen und Bürger:innen rechtliche Schritte gegen EU-Regierungen und multinationale Unternehmen eingeleitet, weil sie entweder ihre Treibhausgasemissionen nicht ausreichend reduziert haben (sogenannte „Klimawandelklagen“) oder weil sie die Verbraucher:innen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen in die Irre führen.

Von

Lucas Falco (Anwalt) und Annea Bunjaku (Rechtsbeistand), EDSON LEGAL

Während Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel bisher hauptsächlich Regierungen (siehe z.B. die Urgenda-Klage gegen die niederländische Regierung in der Quellenliste, Anm. d. Red.) oder multinationale Unternehmen betreffen, sind auch Modeunternehmen von dieser Art von Rechtsstreitigkeiten nicht ausgenommen. In einer Klage gegen Shell etwa wird das Mineralöl- und Erdgasunternehmen aufgefordert, mehr für die Bekämpfung des Klimawandels zu tun oder es werden Sanktionen gefordert, weil es Informationen über die durch seine Aktivitäten verursachten Risiken des Klimawandels unterlassen oder die Verbraucher:innen irreführend informiert hat (siehe auch Klage gegen ExxonMobil).

Obwohl es bisher noch keine Rechtsstreitigkeiten gegen Modeunternehmen wegen des Klimawandels gegeben hat, könnten in naher Zukunft Gerichtsverfahren eingeleitet werden, wenn NRO oder Bürger:innen feststellen, dass Modeunternehmen sie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf den Klimawandel irreführen.

Solche Fälle könnten sich auf die Modebranche auswirken, wenn Regierungen Sanktionen verhängen, wenn diese keine strengen Anforderungen in Bezug auf das Recycling oder die Wiederverwendbarkeit von Modekleidung festlegen. Außerdem könnte dieses Sanktionsrisiko Regierungen dazu veranlassen, strenge und strikte Anforderungen zu erlassen, die auch für die Modebranche gelten und sich somit direkt auf die finanzielle Rentabilität dieser Unternehmen auswirken würden.

Rechtsstreitigkeiten wegen Irreführung der Verbraucher:innen aufgrund von Behauptungen über Nachhaltigkeit oder Umweltverträglichkeit von Produkten, einschließlich Kleidung, stehen bereits auf der Tagesordnung der Gerichte und Behörden in verschiedenen europäischen Ländern. Wir werden in diesem Artikel einige dieser Fälle beleuchten.

Im Folgenden erläutern wir zunächst die Initiativen der Modebranche zur Bekämpfung des Klimawandels und konzentrieren uns dann auf die Aussagen zur Nachhaltigkeit.

Auswirkungen der Modebranche auf den Klimawandel

Umweltveränderungen haben einen direkten Einfluss auf die Modebranche und betreffen etwa wichtige Wasserquellen, den Verschmutzungsgrad sowie die landwirtschaftlichen Praktiken, die bei der Herstellung verschiedener Materialien eingesetzt werden, die alle einen erheblichen Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht des Planeten haben.

Da die Auswirkungen auf die Umwelt enorm sind, hat sich die Modebranche zur „Fashion Industry Charter for Climate Action“ der UN verpflichtet. Diese Kampagne enthält 16 Verpflichtungen zur deutlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Förderung nachhaltiger Praktiken und zum Vorantreiben von Gesetzesänderungen. Dies ist ein Eckpfeiler, der die Modebranche dazu motivieren soll, ihre Maßnahmen auf bessere ökologische Entscheidungen für die Zukunft auszurichten.

Modeunternehmen verändern sich infolge des Klimawandels stark. Die Branche steht unter dem Druck, ihre langjährigen Normen zu ändern und neue Produktionsmethoden einzuführen. Die Herstellungsmethoden stehen wegen ihres weithin anerkannten Beitrags zu den Kohlenstoffemissionen auf dem Prüfstand. Insbesondere die Modebranche verursacht jährlich 1,2 Milliarden Tonnen Treibhausgasemissionen - mehr als die Emissionen des internationalen Reise- und Seeverkehrs zusammen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Emissionen der Branche bis zum Jahr 2030 um mehr als 60 Prozent steigen könnten. Um den Beitrag der Modebranche zum Klimawandel und die Auswirkungen auf die Umwelt einzudämmen, müssen die Akteur:innen erneuerbare Energiequellen nutzen und ihre Produktionsmethoden neu bewerten.

Modeunternehmen stehen im Zusammenhang mit dem Klimawandel vor großen Herausforderungen. Die Branche ist in erster Linie für Treibhausgasemissionen, Wasserverschmutzung und Ressourcenerschöpfung verantwortlich, da sie sich auf ressourcenintensive Verfahren stützt. Dies wird am besten durch die Fast-Fashion-Industrie und die riesigen Mengen an Textilabfällen veranschaulicht. Bemerkenswerterweise ist diese Industrie der zweitgrößte Wasserverbraucher; für die Herstellung eines einzigen Baumwollhemdes werden etwa 2.650 Liter benötigt, für die Herstellung einer Hose sogar bis zu 7570 Liter. Die zweitgrößte Quelle der Wasserverschmutzung weltweit ist das Färbeverfahren, das für die Textilherstellung unerlässlich ist. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dadurch verdeutlicht, dass die Farbstoffreste in die natürlichen Gewässer wie Bäche oder Flüsse gelangen.

Die Anpassung nachhaltiger Praktiken ist heute für das Überleben erfolgreicher Branchen unerlässlich. Um nachhaltig und langfristig erfolgreich zu sein, muss die Modebranche ganzheitliche Umweltpraktiken und ethisches Verhalten einführen. Durch die Förderung ethischen Verhaltens kann sie mit ihrer nachhaltigen Kreativität für Verbraucher:innen attraktiver werden und gleichzeitig ihre schädlichen Auswirkungen auf den Planeten abmildern.

Stand der Verfahren wegen irreführender Umweltbehauptungen gegen die Modebranche

Die Modebranche war bereits mit zahlreichen Verfahren wegen irreführender Umweltaussagen konfrontiert. Im Folgenden werden einige aktuelle Fälle in Europa vorgestellt.

In den Niederlanden fand die Niederländische Behörde für Verbraucher:innen und Märkte (ACM), dass der Modekonzern H&M Nachhaltigkeitsbehauptungen unrechtmäßig durch Wörter wie „Conscious“ und „Conscious Choice“ verwendet hat, ohne die wahre Bedeutung im Zusammenhang mit der Beschreibung der ökologischen Vorteile der Produkte vollständig zu erklären. Ähnlich wurde für die Sportartikelkette Decathlon festgestellt, dass ihr Nachhaltigkeitslabel „Ecodesign“ keine Angaben zum Umweltnutzen enthält. Daraufhin haben sich diese Modemarken verpflichtet, 400.000 und 500.000 EUR für umweltfreundliche Zwecke zu spenden, um ihre unklaren und unzureichenden Nachhaltigkeitsaussagen zu kompensieren.

H&M wurde auch von der norwegischen Verbraucher:innenbehörde (NCA) beobachtet, und zwar für irreführende Praktiken bei der „Conscious Collection“ des Unternehmens, die keine rechtliche Definition für die Begriffe „nachhaltig“, „grün“ und „umweltfreundlich“ enthielt.

Andere Marktaufsichtsbehörden, wie die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA), haben kürzlich angekündigt, dass sie im Rahmen einer größeren Untersuchung über Greenwashing Modehändler wie ASOS, Boohoo und George im Großmarkt Asda unter die Lupe nehmen werden. Durch die Untersuchung soll festgestellt werden, ob Verbraucher:innen von Unternehmen, die umweltfreundliche und nachhaltige Angaben machen, in die Irre geführt werden. Dabei werden auch andere wichtige Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die Art der in den Produkten verwendeten Materialien, mangelnde Klarheit in Bezug auf die Akkreditierungssysteme für Textilien und deren Zielsetzung sowie die in den Aussagen verwendete, weit gefasste und vage Formulierung, wie umweltverträglich die Produkte tatsächlich sind.

Andere Modeunternehmen wie Mango, Primark, Tesco F1F und Zara, die mit unterschiedlichen Begriffen wie „committed“, „faithfully made“ und „join life“ werben, stehen in der Kritik, weil sie Verbraucher:innen verwirrende Etiketten vorlegen, die Öffentlichkeit nicht informieren, nur geringfügig bessere Materialien verwenden und immer noch große Mengen an Kleidung produzieren.

Andere Modeunternehmen wie etwa die japanische Bekleidungsmarke Uniqlo stehen wegen nicht transparent und nicht zertifizierter Umweltaussagen auf dem Prüfstand. In den USA nehmen die Fälle im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zu. Im Zivilprozess Lee gegen Canada Goose lehnte ein New Yorker Gericht einen Antrag auf Abweisung der Klage von Canada Goose ab, weil das Unternehmen seine Kundschaft angeblich über die ethische Herkunft des für seine Jacken verwendeten Pelzes getäuscht hatte. Das Gericht entschied zugunsten der Klagenden, obwohl es feststellte, dass deren Behauptungen nicht stichhaltig genug seien, befand aber dennoch, dass die Versprechungen des Unternehmens für die Kundschaft irreführend seien.

Verschiedene Marktaufsichtsbehörden veröffentlichen beratende Stellungnahmen dazu, wie Unternehmen mit umweltbezogenen Angaben umgehen können. Die britische ASA hat sich in ihrem Bericht dahingehend geäußert, dass Nachhaltigkeitserklärungen eindeutig sein müssten, indem sie auch den gesamten Lebenszyklus des beworbenen Produkts berücksichtigen, sofern dies nicht angegeben sei, oder dass die nachhaltigen Aussagen nicht als allgemeingültig zu betrachten sind, wenn es eine große Lücke in der fachlichen oder wissenschaftlichen Meinung gibt.

Zur Bekämpfung unrechtmäßiger Umweltbehauptungen untersuchten die Behörden eines der bekanntesten Nachhaltigkeitsbewertungssysteme der Sustainable Apparel Coalition (SAC), nämlich den Higg-Index, der die Umweltauswirkungen bei der Herstellung von Bekleidung aus bestimmten Materialien misst, in einem gemeinsamen Bericht der norwegischen NCA und der niederländischen ACM vom August 2022. Man kam zu dem Schluss, dass die Behauptungen der norwegischen Handelsunternehmen durch die Higg-MSI-Daten nicht ausreichend gestützt wurden. Folglich könnte dies leicht als irreführend und als Verstoß gegen das EU-Recht, insbesondere gegen die EU-Verordnung über unlautere Geschäftspraktiken, angesehen werden. Daher wurde der norwegischen Bekleidungsmarke Norrøna und H&M untersagt, dieses Instrument für ihre Umweltaussagen zu verwenden.

Bevorstehende EU-Gesetzgebung zu Umweltaussagen und Anti-Greenwashing Praktiken

In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission zwei wichtige Legislativvorschläge vorgelegt, die sich mit dem Nachweis umweltfreundlicher Angaben („Green Claims Directive Proposal“) und der Verhinderung von Greenwashing-Praktiken („Anti-Greenwashing Directive“) befassen.

Der Green Claims-Vorschlag

Mit dem Green Claims-Vorschlag werden gemeinsame Kriterien gegen irreführende umweltbezogene Angaben eingeführt. Er würde Unternehmen verpflichten, bei der Begründung und Bekanntgabe von Umweltangaben Mindestanforderungen einzuhalten. Die Anforderungen würden für bestimmte Angaben gelten und sollen auch die Verbreitung neuer öffentlicher und privater Umweltzeichen verhindern.

Darüber hinaus ermächtigt der Green Claims-Vorschlag unabhängige Dritte, den wissenschaftlichen Nachweis für die umweltbezogenen Angaben eines Unternehmens zu erbringen. Unternehmen dürfen keine Labels oder Logos von Nachhaltigkeitsprogrammen mehr verwenden und diejenigen, die umweltbezogene Angaben machen, müssen ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Beweisen untermauern, die Umweltstandards berücksichtigen.

Darüber hinaus lässt der Green Claims-Vorschlag keine Kennzeichnungen mehr zu, bei denen die Gesamtumweltauswirkungen des Produkts in einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Umweltkennzeichnungen sollen weiter reguliert werden, um ihre Verbreitung zu verhindern. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme wären nicht zulässig, und neue private Systeme müssten vor ihrer Genehmigung geprüft werden.

Der Green Claims-Vorschlag ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht offiziell verabschiedet worden, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass er Anfang 2024 in Kraft treten wird.

Die Anti-Greenwashing Direktive

Die Anti-Greenwashing Direktive der Europäischen Kommission ist eine Erweiterung der Direktive über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EC (UCPD) und der Verbraucher:innenrechts-Direktive 2011/83/EU um Verbraucher:innen beim Übergang zu umweltfreundlicheren Praktiken durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und bessere Informationen zu unterstützen.

Insbesondere erweitert die Anti-Greenwashing-Direktive die UCPD dahingehend, dass sie in die Liste der irreführenden und verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken aufgenommen wird: „allgemeine, vage Umweltaussagen“ und das Anbringen eines freiwilligen Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Prüfsystem Dritter beruht oder von Behörden genehmigt wurde.

Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben eine Einigung über den Inhalt der Anti-Green Washing-Direktive erzielt. Sie soll Anfang 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Künftige ökologische Herausforderungen für die Modebranche

Die Modebranche wird in naher Zukunft mit erheblichen Risiken und Herausforderungen konfrontiert sein. Die Verschärfung der Anforderungen an umweltbezogene Angaben wird erhebliche Auswirkungen auf die in der Modeindustrie tätigen Unternehmen haben, die in verschiedenen europäischen Ländern bereits Gegenstand von Gerichtsverfahren sind. Modeunternehmen werden sicherstellen müssen, dass die Etiketten und Behauptungen, die sie auf ihren Kleidungsstücken anbringen, durch wissenschaftliche Beweise gestützt sind, um das Risiko einer Klage auszuschließen. Darüber hinaus könnten sie, auch wenn dies eher hypothetisch ist, in den Ländern, in denen sie ihre Produkte verkaufen, aufgrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel mit strengeren Anforderungen in Bezug auf Recycling und Wiederverwendbarkeit konfrontiert werden.

Klimawandel Bild: Markus Spiske via Pexels

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.uk. Übersetzt und bearbeitet von Simone Preuss.

Hintergrundartikel:
  • Was die Modeindustrie mit der Verschmutzung durch Mikroplastik zu tun hat (sowie alles, was man über die EU-Initiativen zur Bekämpfung von Mikroplastik wissen sollte)
  • How (not) sustainable is the fashion industry?
  • Quellen:
    - Urgenda Foundation v. State of the Netherlands http://Climatecasechart.com (Climate Change Litigation Database) Einreichung 2015
    - Milieudefensie et al. v. Royal Dutch Shell plc. http://Climatecasechart.com (Climate Change Litigation Database) Einreichung 2019
    - Exxon Mobil Corp. v. Office of the Attorney General http://Climatecasechart.com (Climate Change Litigation Database) Einreichung 2016
    - Matthew Hilbberd, ‘Key challenges for the fashion industry in tackling climate change’, Studies in Communication Sciences 18.2 (2018), S. 383 und S. 393f.
    - Business Insider Artikel: ‘How Fast Fashion Hurts the Planet Through Pollution and Waste’ von Morgan McFall-Johnsen, 21. Oktober 2019
    - United Nations Climate Change 'Fashion Industry, UN Pursue Climate Action for Sustainable Development', 22. Januar 2018
    - ACM-Publikation: Commitment decision for H&M regarding sustainability claims, 13. September 2022
    - Business Human Rights Resource Centre Artikel ‘Netherlands: H&M and Decathlon to remove sustainability labels from products following investigation by regulator into potentially misleading claims’ , 14. September 2022
    - http://Gov.UK CMA 'ASOS, Boohoo and Asda: greenwashing investigation', 26. Januar 2023
    - Greenpeace-Blog ‘Fashion greenwash: how companies are hiding the true environmental costs of fast fashion', 24. April 2023
    - http://Earth.org '5 Fast-Fashion Brands Called Out for Greenwashing' von Martina Igini, 24. August 2022
    - Proskauer zum Werberecht: 'United States District Court Southern District of New York against Canada Goose Us, INC.', Einreichung Juni 2021
    - http://Asa.Org.uk The Cap Code Environmental Claims
    - ACM & Norwegian Consumer Authority Bericht: ‘Guidance to the sustainable apparel coalition environmental claims in marketing towards consumers based on the Higg msi’, 5. Oktober 2022
    - EU zu unfairen kommerziellen Praktiken: https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/unfair-commercial-practices.html
    - Europäische Kommission: ‘Green Claims Directive Proposal’ 22. März 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0166
    - Europäische Kommission: ‘Anti-Greenwashing Directive’, 30. März 2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0143&qid=1649327162410
    - Europäische Kommission: ‘Unfair Commercial Practices Directive’, 11. Mai 2005: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:02005L0029-20220528
    - Europäische Kommission: ‘Consumer Rights Directive’, 25. Oktober 2011: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011L0083-20220528

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