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Was von den Bemühungen der EU zur Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung zu erwarten ist

Von Gastautor:in

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Abbildung zur Illustration - Anforderungen an die Kennzeichnung von Kleidungsstücken Bild: FashionUnited

Brüssel - Textilien werden aufgrund ihrer praktischen Qualitäten und ihres visuellen Reizes ausgewählt und spielen im täglichen Leben aller Bürger:innen eine wichtige Rolle. Textilien verbessern auch die Effizienz, den Komfort und die Attraktivität verschiedener Gegenstände und sind wesentliche Bestandteile verschiedener Produkte wie Möbel, Kleidung oder anderer Produkte wie Autos, Schutz- und medizinische Ausrüstung.

Diese weit verbreitete Verwendung von Textilien fordert jedoch einen hohen Tribut. In der EU stellt sie eine erhebliche Belastung für Ressourcen wie Land und Wasser dar und führt letztlich zu einem erheblichen Anstieg der Treibhausgasemissionen und des Rohstoffverbrauchs. Trotz dieser enormen Hindernisse ist die Textilindustrie nach wie vor eine tragende Säule der europäischen Wirtschaft, die mehr als 1,5 Millionen Menschen beschäftigt und eine entscheidende Rolle im EU-Binnenmarkt spielt.

Der rechtliche Rahmen, der diesen Bereich regelt, ist ein Schlüsselfaktor, um die Bemühungen der EU um eine Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Aus diesen Gründen erwägt die Europäische Kommission eine Überarbeitung der aktuellen europäischen Rechtsvorschriften zur Textilkennzeichnung. Auf der Grundlage der EU-Agenda für Textilien müssen alle Textilerzeugnisse, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, auf Haltbarkeit, Wiederverwertbarkeit und Reparierbarkeit ausgerichtet sein.

Von

Lucas Falco (Anwalt) und Annea Bunjaku (Rechtsbeistand), EDSON LEGAL

Die EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien

In Anbetracht der Bedeutung, die Textilien für die Bevölkerung der Europäischen Union haben, wurde am 30. März 2022 die Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien veröffentlicht. Zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zielt diese grüne Strategie darauf ab, einen grünen und digitalen Übergang zu gewährleisten, indem sie auch die sozialen Herausforderungen anspricht. Die Verabschiedung rechtsverbindlicher Maßnahmen würde die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Textilien während ihres gesamten Lebenszyklus erleichtern. Darüber hinaus würde sie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt durch die Gewährleistung höherer verbindlicher Standards verbessern. Ein wesentliches Element dieser Strategie ist die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Regelung der Textilkennzeichnung.

Voraussichtliche Änderungen der Textilkennzeichnungsverordnung

In der EU werden Textilerzeugnisse derzeit durch die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Etikettierung von Textilerzeugnissen geregelt.3 Jedes Textilerzeugnis trägt ein Etikett, auf dem die Faserzusammensetzung sowie die nichttextilen Bestandteile tierischen Ursprungs eindeutig angegeben sind. Die aktuelle Verordnung legt Mindestanforderungen für die Etiketten fest, die sicherstellen, dass sie Standards für Haltbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit erfüllen. Die bestehenden Rechtsvorschriften gelten für Erzeugnisse, die mindestens 80 Prozent des Gewichts an Textilfasern enthalten, sowie für bestimmte Textilkomponenten, die in anderen Erzeugnissen verarbeitet sind.

Angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten, mit denen die Textilindustrie konfrontiert ist, und in Anbetracht der Tatsache, dass die bestehenden Rechtsvorschriften vor mehr als zehn Jahren in Kraft getreten sind, prüft die Europäische Kommission derzeit, ob die Verordnung geändert werden muss. In der Textilindustrie hat die Kommission (i) die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes, (ii) das Informationsdefizit der Verbraucher:innen und (iii) die Nachhaltigkeit des Sektors als die drei Hauptprobleme identifiziert.

Der begrenzte Anwendungsbereich der bestehenden Textilkennzeichnungsvorschriften umfasst keine Informationen über die Größe und Pflege der Produkte. Die Überarbeitung der Etikettierungsvorschriften für Textilien richtet sich nicht nur an Textilerzeugnisse, sondern auch an andere verwandte Produkte wie Leder- und Pelzerzeugnisse, Bekleidungsaccessoires und Haushaltsprodukte für die Innenausstattung. Schuhe sind von der Überarbeitung ausgenommen, da die Kennzeichnung von Schuhen in einer separaten EU-Richtlinie geregelt ist.5 Aufgrund der Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten strebt die Kommission harmonisierte Vorschriften an, um die Implementierungskosten für Unternehmen zu senken und den Informationsaustausch mit den Verbraucher:innen zu verbessern.

Nach einer Bewertung kann die Europäische Kommission zusätzliche verpflichtende Informationen im Rahmen der Kennzeichnungsregelung einführen. Mit der Absicht, die Kreislaufwirtschaft in der Branche zu verbessern, möchte sie eine erweiterte Cradle-to-Cradle-Informationsinfrastruktur schaffen, die über die bestehende Cradle-to-Gate-Infrastruktur hinausgeht. Die Kommission prüft Möglichkeiten zur Aufnahme von Informationen wie Nachhaltigkeits- oder Kreislaufwirtschaftsparametern, die Größe der Produkte und gegebenenfalls das Land, in dem der Herstellungsprozess stattfindet („Made in“). Darüber hinaus werden die Hinzufügung allergener Stoffe, die Echtheit von Leder und Pelz sowie die Pflegekennzeichnung geprüft.

Die Einführung digitaler Etiketten ist eine weitere Verpflichtung, die die Kommission in Erwägung zieht. In Anlehnung an andere EU-Rechtsvorschriften, wie den digitalen Produktpass, werden im Rahmen der Überprüfung Möglichkeiten für die Einführung von sprachunabhängigen Symbolen oder Codes sowie eines Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftslabels geprüft. Wie auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss feststellt, sind digitale Etiketten eine wichtige Lösung für die Information der Verbraucher:innen, da sie einen klaren Text in verschiedenen Sprachen übermitteln. Andererseits, so der Ausschuss, sollten die physischen Etiketten schwerer vom Produkt abgetrennt werden können, ohne dass die Haltbarkeit der Informationen oder die Funktionalität der Produkte beeinträchtigt wird.

Stand der Überarbeitung

Um die Überarbeitung voranzutreiben, wird sich die Europäische Kommission auf umfangreiche Bewertungen und Folgenabschätzungen stützen. Interessengruppen und Bürger:innen der Europäischen Union werden aktiv in den öffentlichen Konsultationsprozess einbezogen, um vorab ermittelte Probleme, Implementierungskosten und Vorteile anzusprechen.

Die Kommission hat am 19. Dezember 2023 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Meinung von Industrie und Bürger:innen über die Notwendigkeit einer Änderung der EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Textilien einzuholen. Die Konsultation wird am 15. April 2024 enden. Interessenvertreter:innen der Branche sind aufgefordert, ihr Feedback und ihre Kommentare abzugeben.

Siehe Konsultation auf der Website der Europäischen Kommission „Textilkennzeichnungsvorschriften (Überarbeitung)“, https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Textile-labelling-rules-revision-/F_en

Je nach den Ergebnissen der Konsultation wird die Kommission wahrscheinlich einen Legislativvorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung vorlegen. Durch die Teilnahme an der Konsultation kann die Modebranche eine entscheidende Rolle bei der Beeinflussung der Überprüfung und letztlich des Umfangs der möglichen künftigen Vorschriften spielen.
WEITERLESEN:

Verfasst in Brüssel, 28. März 2024

Quellen:
- Europäische Kommission, „Factsheet on Textiles“, 30. März 2022
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „EU Strategy for Sustainable and Circular Textiles“, COM (2022), 30.03.2022 141 final.
- Verordnung (EU) No 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Richtlinie des Rates 73/44/EEC und Richtlinien 96/73/EC und 2008/121/EC des Europäischen Parlaments und des Textes des Rates von Bedeutung für den EWR (OJ L 272, 18.10.2011)
- Richtlinie 94/11/EC von Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von zum Verkauf an Verbraucher:innen bestimmte Schuhe, OJ L 100, 19.4.1994.
- Website des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Stellungnahme des EWSA: Überarbeitung der Verordnung über die Etikettierung von Textilie.n

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.uk. Übersetzt und bearbeitet von Simone Preuss.

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