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Abmahnungen im Modehandel: „Black Friday"-Markenrechte machen Probleme

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der sogenannte „Black Friday“, ein ursprünglich in den USA ins Leben gerufener Rabatt-Tag für Online-Händler, verschaffte in diesem Jahr auch dem deutschen E-Commerce Rekordumsätze. Mittlerweile wurde das Discount-Projekt sogar bereits auf vier Tage ausgeweitet, so dass Schnäppchenjäger zwischen „Black Friday“ und „Cyber Monday“ für Milliardeneinnahmen bei den diversen Webshops sorgten.

Selbst der stationäre Handel hat in diesem Jahr auf den Cyber-Rabatt-Hype reagiert und seinerseits versucht, die Verbraucher mit Sonderangeboten in die Fußgängerzonen der Republik zu locken – und das durchaus erfolgreich, wie man gerade seitens des Modehandels immer wieder hört.

Doch für viele Händler kam bald nach dem Erfolgsrausch Katerstimmung auf: Es flatterten Abmahnungen ins Haus, die diverse Begriffe rund um den „Black Friday“ als geschützt darstellten und mit teils hohen Geldforderungen verbunden waren. Viele Händler sind hingegen davon ausgegangen, dass es sich dabei um allgemein gültige Begrifflichkeiten handelt, unter denen sich die Rabattaktion subsummiert. Gleichzusetzen etwa mit altbekannten Kampagnen wie etwa dem Sommer- oder Winterschlussverkauf.

Betroffene Händler sollen sich bei Verbänden melden

Mittlerweile haben auch die Verbände reagiert und sich des Problems angenommen. Der Handelsverband Schuhe (BDSE) informierte seine Mitglieder unlängst, dass der Begriff „Black Friday“ mittlerweile beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke geschützt worden sei. Findige Händler hatten zwar im Vorfeld schon Zweifel an der rechtlichen Einordnung des Terms und verwendeten vorsichtshalber Alternativen wie „Black Week“ oder „Black Days“, um möglichen Abmahnungen vorzubeugen. Viele tappten aber auch in die Rechte-Falle.

Der BDSE zweifelt die rechtliche Grundlage an, die den Begriff „Black Friday“ überhaupt schützenswert macht. Sollte sich herausstellen, dass eine Vielzahl von Händlern von Abmahnungen und Geldforderungen betroffen ist, wird sich der Verband sicherlich rechtliche Schritte überlegen, um den Fall wasserdicht klären zu lassen.

Aktuell bittet der BDSE darum, dass sich Schuhhändler bei ihm melden, die wegen „widerrechtlicher“ Nutzung des Begriffes „Black Friday“ abgemahnt worden sind.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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