Ausnahme: Österreichs Geschäfte dürfen Sonntag vor Weihnachten öffnen
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Einzelhandel
Als Ausgleich für den derzeitigen Corona-Lockdown darf der Einzelhandel in Österreich ausnahmsweise am letzten Sonntag vor Weihnachten öffnen. Darauf einigten sich Branchenvertreter und Gewerkschafter am Dienstag. Die Regelung gilt nur für Geschäfte, die für den Lockdown schließen mussten - also etwa Modeboutiquen, Spielzeughändler oder Elektronikmärkte. Supermärkte und Drogerien müssen am 19. Dezember zu bleiben, weil sie derzeit ohnehin weiter verkaufen dürfen.
Voraussetzung für die Ausnahme vom sonst strengen Sonntags-Öffnungsverbot in Österreich ist allerdings, dass der Lockdown wirklich am dritten Adventswochenende aufgehoben und nicht verlängert wird. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zwar seit Einführung der Ausgangsbeschränkungen am 22. November gesunken, doch ist der Wert von zuletzt 894 Fällen pro 100 000 Einwohner noch immer viel höher als in früheren Pandemiewellen.(dpa)