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Bekleidungsunternehmen klagen erneut gegen Corona-Maßnahmen im ersten Lockdown

Von Simone Preuss

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Einzelhandel
Bild: Chris Panas / Pexels

In Deutschland durchgesetzte Corona-Maßnahmen wie Maskenzwang, Sicherheitsabstand, Flächenbegrenzung, eine Verringerung der erlaubten Besucher:innenanzahl und schließlich der vollständige Lockdown haben Einzelhandel, Gastronomie und Betreiber:innen von Tanzschulen und Fitnessstudios hart getroffen, besonders im ersten Lockdown im Jahr 2020.

In Nordrhein-Westwalen hatten einige Betriebe dies nicht hingenommen und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) auf eine schnelle Rückgängigmachung geklagt, waren jedoch in Eilverfahren nicht erfolgreich. Die Betriebe ließen jedoch nicht locker und hielten an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kommt es jetzt am 25. August und 22. September 2022 zu mehreren mündlichen Verhandlungen am OVG in Münster. Dies bestätigte ein Richter des OVGs gegenüber FashionUnited.

Peek & Cloppenburg und Galeria Karstadt Kaufhof klagen erneut

Unter den klagenden Betrieben sind auch die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof und der Düsseldorfer Modehändler Peek & Cloppenburg, die sich gegen die Begrenzung ihrer Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter im Lockdown wehren - diese galten für Warenhäuser, Technikmärkte und Modegeschäfte. Ihre Beschwerden werden im zweiten Termin im September verhandelt.

Das OVG hatte in einer Pressemitteilung vom 29. April 2020 bereits von „offenen Erfolgsaussichten“ gesprochen, trotz der gescheiterten Eilanträge. In Nordrhein-Westfalen hatte es im ersten Lockdown eine Sonderregelung gegeben: Möbelhäuser - wie zum Beispiel Ikea - und Babyfachmärkte durften offenbleiben. Mehrere Handelsketten und Verbände hatten daraufhin kritisiert, dass so eine willkürliche Wettbewerbsverzerrung entstanden sei.

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