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Berlin: Gericht billigt 800-Quadratmeter-Verordnung für Einzelhandel

Von DPA

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die erlaubte Öffnung von Verkaufsflächen mit nur bis zu 800 Quadratmetern in der Corona-Krise gebilligt. Angesichts der vom Robert Koch-Institut nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen «rechtlich nicht zu beanstanden», erklärte das Gericht am Mittwoch. «Es sei prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden könnten.»

Ein Möbel- sowie ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln hatten per Eilverfahren die Verordnung kippen wollen. Ihr Argument: Die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen. Zudem seien sie gegenüber privilegierten Handelsbetrieben im Nachteil. So könnten Buch- und Fahrradläden sowie KfZ-Händler auch mit größerer Fläche öffnen. Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass sich die Bürger in diesen Geschäften mit Gütern des täglichen Lebens eindeckten. «Angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation sei der Schutz von Leben und Gesundheit höher zu bewerten als das Interesse der Antragstellerinnen.»

In Berlin gilt die entsprechende Verordnung für den Einzelhandel seit vergangener Woche Mittwoch. Auch große Kauf- und Warenhäuser dürfen seither in der Corona-Krise wieder öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter reduzieren. Die Maßnahme wird seither vom Handelsverband Berlin-Brandenburg scharf kritisiert.

Auch in Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Begrenzung der Verkaufsfläche für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte auf 800 Quadratmeter bestätigt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte hingegen die Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt. (dpa)

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