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Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Polina Tankilevitch für Pexels

Auch in diesem Jahr gibt es für Händler kurz vor dem Start des Black Friday am 26. November wieder einige rechtliche Fallstricke zu beachten - darauf macht der der deutsche Handelsverband BTE in einer Pressemeldung aufmerksam. So habe die unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. „So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke Black Friday generell gelöscht worden sei“, teilt der BTE mit. „Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27. Mai 2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen“, heißt es weiter.

Von der Löschung nicht betroffen seien jedoch die Warenbereiche Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren. „Wer sich am diesjährigen Black Friday beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter blackfridaysale.de schließen“, so der Verband.

Angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und teilweisen Warenknappheit appelliert der BTE zudem an die Vernunft der Händler, vor dem Weihnachtsgeschäft genau abzuwägen, ob massive Reduzierungen jetzt sinnvoll seien. BTE: „Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein“, heißt es weiter. Lediglich schlecht laufende Artikel oder echte Altware könne man jetzt guten Gewissens reduziert verkaufen.

Der Begriff „Black Friday“ wurde im Jahr 2013 in Deutschland als Wortmarke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen und war seitdem mehrfach Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten.

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