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Bundespatentgericht erkennt Marke „Black Friday” an

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

In einem langwierigen Rechtsstreit um die Zulässigkeit des Begriffs Black Friday als geschützter Markenname hat nun das Bundespatentgericht das Urteil gefällt. In seiner jüngsten Entscheidung hebt es die Anordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Löschung der deutschen Wortmarke “Black Friday” weitgehend auf.

Das Gericht folgte damit im Wesentlichen der Argumentation der Markeninhaberin, der in Hongkong registrierten Super Union Holdings Ltd., nach der „Black Friday“ im Jahr der Markenanmeldung (2013) nicht ausreichend bekannt gewesen sei. Somit sei es zulässig gewesen, den Begriff markenrechtlich schützen zu lassen. Die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt, kann ihren Kunden nun Rechtssicherheit anbieten.

Zum Hintergrund: 2013 wurde die Wortmarke „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und war zu dem Zeitpunkt der deutschen Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Rabatt-Aktionen noch gänzlich unbekannt. Diesen Umstand hat das Gericht nun bestätigt und hebt damit eine vorangegangene Löschung des Markennamens auf. „Milliardenumsätze locken viele Händler an, die an diesem bekannten Event teilnehmen möchten“, erklärt Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH in einer Presseerklärung. „Aufgrund des Erfolgs der Verkaufsveranstaltung wollten zahlreiche Unternehmen, wie etwa PayPal, ECE und Shopware, die geschützte Marke Black Friday löschen lassen“, so Kreid weiter.

Kreid macht auch deutlich, dass auch weiterhin gegen Verletzungen der Markenrechte vorgegangen werde. „Das ist üblich und sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen, oder sogar der Verlust der Markenrechte”, erklärt Kreid. Zudem ist es der Markeninhaberin wichtig, die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben. Die Black Friday GmbH darf gültige Sub-Lizenzen an ihre Partner erteilen, sodass diese die geschützte Wortmarke “Black Friday” am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: “Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz und sind somit bei Verwendung der geschützten Marke auf der rechtlich sicheren Seite”.

Foto: Konrad Kreid / Black Friday GmbH

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