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Das sollten Sie über den Black Friday wissen

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Deutschland ist im Schnäppchenfieber, denn am kommenden Freitag (24. November) steht mit dem Black Friday ein Shopping-Event der Superlative ins Haus. Vor allem Online reichen die Rabatte (denn es geht ja mal wieder nur um Rabatte) bis zu 90 Prozent. Aber aufgepasst: Nicht nur die Schnäppchen sind einen genaueren Blick wert, auch das ganze Theater darum, was nun Black Friday heißen darf und was es genau bedeutet. Das Verbraucherforum mydealz.de hat eine Liste der Falschmeldungen zum Black Friday rausgegeben.

1. Schnäppchen gibt es nur am 24. November

Der Black Friday findet dieses Jahr am 24. November statt und ist in Anlehnung an das Event in den USA immer am Freitag nach Thanksgiving. Weil in den USA dann alle frei haben und shoppen gehen, übertreffen sich die Händler gegenseitig mit Rabattaktionen, um ja möglichst viele Kunden für sich zu gewinnen. 1,1 Milliarden Euro gaben Verbraucher vergangenes Jahr am Black Friday-Wochenende aus. Dieses Jahr rechnet der Handelsverband HDE für den Black Friday mit einem Umsatz von 1,7 Milliarden Euro. Die Werbung konzentriert sich entsprechend auf diesen einen Tag. Aber: Günstige Angebote gibt es natürlich nicht nur an dem einen Tag. Bei Amazon z.B. läuft mit der „Cyber Monday Woche“ ein einwöchiger Sonderverkauf. Zahlreiche Händler folgen diesem Beispiel. Schnäppchen finden Verbraucher so in der gesamten Zeit vom 20. bis zum Cyber Monday am 27. November.

2. Der Black Friday hat nur einen Veranstalter

Wer im Internet nach Angeboten zum Black Friday sucht, stößt auf Seiten, deren Betreiber sich hierzulande „Initiator“, „Veranstalter“ und „Organisator“ des Black Friday nennen oder als dessen „führender Plattformanbieter“ auftreten. Verbraucher sollen so davon abgehalten werden, auf anderen Seiten auf die Suche nach Angeboten zu gehen. Tatsächlich sind die Black-Friday-Internetseiten aber nur Affiliate-Partner der Händler, die besondere Angebote streuen wollen. Diese Black-Friday-Internetseiten verkaufen nichts, sondern verdienen ihr Geld damit, dass sie Clicks generieren und auf die Händlerportale weiterleiten. Und damit, dass sie Werbefläche auf den Seiten anbieten. Selbstverständlich hat der Black Friday genausowenig einen kommerziellen Organisator wie Weihnachten. Es ist damit ziemlich unsinnig sich als den Black-Friday-Veranstalter zu bezeichnen.

3. Angebote finden sich nur auf einem bestimmten Portal

Damit ist auch klar, dass es Black Friday Angebote nicht nur auf einer der Black Friday Webseiten geben kann. Warum sollte sich ein Händler so einschränken? Exklusive Deals sind nicht ausgeschlossen, aber sicher nicht die Regel. Zudem werden die Seiten von unterschiedlichen Betreibern geführt, die jedes Jahr aufs Neue darum ringen, die meisten Klickzahlen zu erreichen. Es kann deshalb schon gar keine Rede davon sein, dass diese Portale den Anspruch erheben könnten, sie würden wirklich alle Angebote an diesem Tag bündeln und abdecken. Schnäppchen finden Verbraucher vielmehr überall im Netz und in vielen Städten: Hunderte Händler senken am Black Friday ihre Preise und verkaufen direkt über ihren eigenen Online-Shop oder in ihrem Laden.

4. Alle Rabattaktionen tragen den Namen „Black Friday“

Wer am Black Friday nach Schnäppchen sucht, stößt auf viele Namen für Rabattaktionen: Vom „Pink Friday“ über den „Blauen Freitag“ bis hin zu „Super Weekend“ und „Best Price Days“. Das alles geschieht aus einem absurden Grund: Der Begriff „Black Friday“ gilt in Deutschland zurzeit als Marke. Auch wenn dagegen bereits geklagt wird, um ihn nutzen zu können, müssen Händler eine Lizenz kaufen. Dem verweigern sich viele Unternehmen. Ihre Rabattaktionen zum Black Friday veranstalten sie dennoch, bloß unter anderen Namen.

5. Verbraucher können bis zu 90 Prozent sparen

Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Verbraucher hellhörig werden sollte, wenn astronomische Rabatte gewährt werden. Es ist schlichtweg ruinös, massenhaft Produkte massiv unter dem Einkaufspreis zu verkaufen. Wenn ein Händler dennoch so etwas verspricht, hat das meist Gründe. Verbraucherschützer warnen jedes Jahr, sich nicht von hohen Rabatten blenden zu lassen. Oft bezieht sich ein Rabatt nämlich auf den überteuerten UVP statt auf den oft deutlich niedrigeren Preis, zu dem ein Produkt wirklich verkauft wird. Statt „bis zu 90 Prozent“ können Verbraucher so im Mittel nur 40,1 Prozent sparen, wie das Verbraucherforum mydealz errechnet hat. Oder sie bekommen alte Ware, die anders nicht mehr verkauft werden kann. Angesichts der gängigen Rabattpraxis im Onlinehandel und zahlreicher Shopping-Clubs sind 40 Prozent aber auch nicht mehr so einzigartig günstig, wie das vielleicht vor einigen Jahren noch der Fall gewesen wäre.

6. Wer sparen will, muss schnell sein

Glaubt man der Werbung, sind viele Produkte am Black Friday nur für kurze Zeit oder nur in begrenzter Stückzahl erhältlich. Manche Händler setzen sogar Countdowns oder Bestandsanzeigen ein, um diesen Eindruck zu verstärken und Verbraucher zu Impulskäufen zu animieren. Dabei empfiehlt es sich, einen ruhigen Kopf zu bewahren. Viele Rabattaktionen wiederholen sich. Zudem bieten immer mehrere Händler das gleiche Produkt zu einem ähnlichen Preis an.

7. Im Ausland ist es meistens günstiger

„Cross-Boarder-Shopping“ liegt im Trend: Drei von vier Deutschen haben schon einmal im Ausland bestellt. Jeder zweite von ihnen wegen des günstigeren Preises, wie eine von mydealz beauftragte Statista-Studie zeigt. Bei Black Friday-Angeboten ausländischer Online-Shops sollten Verbraucher aber genau hinsehen. Händler tricksen nicht nur mit den Rabattangaben. Auch hohe Versand- und Zollgebühren können die ursprüngliche Ersparnis schnell aufsaugen. Wie hoch die Versandkosten sind, erfahren Verbraucher oft erst während der Bestellung. Über die Höhe möglicher Zollgebühren informiert der Zoll auf seiner Internetseite.

8. Verbraucher haben nur zwei Wochen Zeit, Mängel zu reklamieren

Die Gesetzgeber geben Verbrauchern 14, manche Händler sogar werbewirksam 30 oder sogar 60 Tage Zeit, einen Online-Kauf zu widerrufen. Wer einen Mangel erst später entdeckt, steht aber noch lange nicht rechtlos da: Das Gewährleistungsrecht wird gerne verschwiegen. Es regelt, dass Händler Mängel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auf ihre Kosten beseitigen müssen. Es sei denn, sie können nachweisen, dass der Mangel vom Kunden verursacht wurde. Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate dreht sich die Beweislast um.

9. Gute Angebote finden sich nur im Internet

Wer denkt, gute Angebote gebe es am Black Friday ausschließlich im Internet, täuscht sich. Dieser Eindruck ist zwar naheliegend, da am Black Friday in den ersten Jahren vor allem Online-Händler mit Rabatten geworben haben. Inzwischen hat der Black Friday aber die Innenstädte erreicht. In vielen deutschen Städten verabreden sich Einzelhändler zu Rabattaktionen, um Kunden in die Einkaufszonen zu locken und ein Gegengewicht zur Konkurrenz aus dem Internet zu bilden. So starten z.B. in insgesamt 85 ECE-Shopping-Centern in Deutschland, Österreich und Polen die „Black Price Days“. Insgesamt nehmen rund 4.000 Retailer in den ECE-Centern an der Aktion teil und bieten Prozente auf das gesamte Sortiment oder ausgewählte Waren.

Foto: ECE

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